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Raubkopierer-Jäger ins Gefängnis?


<img src="newsbilder/gerichtshammer.jpg" align="left" border="0"><div align="justify">Günter Freiherr von Gravenreuth jagte Raubkopierer, die SPD und die Tageszeitung "taz". Nun hat ihn das Landgericht Berlin zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt – ohne Bewährung. Nach der Verkündung jubeln seine Gegner, die Computerszene steht Kopf.

Der Richter verkündet: „Die Berufung wird verworfen“, der Angeklagte wird „zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt.“ Rund ein halbes Dutzend der Zuschauer, Menschen aus der Computerszene, die sich mit dem Münchener Rechtsanwalt seit Jahren in den Haaren liegen, jubeln.

Es scheint, als sei einer der berüchtigtsten Anwälte Deutschlands am Ende: Freiherr von Gravenreuth, 60 Jahre alt, bekannt als unnachgiebiger Kämpfer gegen Raubkopierer, vermeintliche Spam-Versender, Produktpiraten und Betreiber von Internetforen. Gefürchtet als Jurist, der seine Gegner mit Abmahnungen überzieht und dabei horrende Gebühren verlangt.

Nun ist er jedoch über den "taz-Fall" gestolpert:

Von Gravenreuth hatte im Mai 2006 die Tageszeitung "taz" abgemahnt, weil er eine E-Mail für eine Bestellung des taz-Newsletters erhalten hatte. Obwohl die "taz" zuvor die geforderten Abmahnkosten an Gravenreuth bezahlt hatte, versuchte der Anwalt einem Bericht der Zeitung zufolge, einen Pfändungsbeschluss durchzusetzen und die Internet-Adresse der "taz" zu pfänden. Von Gravenreuth behauptete anschließend, er habe das Geld nicht erhalten, dann beantragte er die Pfändung der Domain "taz.de".

Daraufhin wurde Strafanzeige gegen den Freiherrn gestellt, eine Durchsuchung seiner Kanzlei ergab, dass die Zahlung doch erfolgt sei.

Bereits im September 2007 befindet ihn deswegen das Amtsgericht Tiergarten für schuldig und verurteilt ihn zu sechs Monaten Haft ohne Bewährung. Auch deswegen, weil Gravenreuth wegen Untreue bereits vorbestraft war.

Sein Anwalt versucht von Gravenreuth im jetzigen Berufungsverfahren als Chaoten darzustellen, in dessen Kanzlei stets Unordnung herrscht. Deswegen soll er das Fax und den Geldeingang der „taz“ übersehen haben.

Von Gravenreuth kündigt nach dem Urteil an, in Revision vor das Kammergericht ziehen zu wollen, dem Synonym für das Berliner Oberlandesgericht. „Dort stehen seine Chancen aber wohl eher schlecht, weil es in der Revision lediglich um Fragen der Rechtsanwendung geht und nicht Tatsachen“, sagt ein Prozessbeobachter. Der Jubel in der Computerszene ist dementsprechend groß. Kein Anwalt hatte sich in der Szene mehr Feinde gemacht als von Gravenreuth.

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<div align="right">Quelle: welt.de</div>
<div align="right">Quelle: spiegel.de</div>

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