Nicht Krankenversichert - Was jetzt?
- City][Sepp
- Lebende Foren Legende
- Beiträge: 1844
- Registriert: Sa 7. Dez 2002, 22:58
- Wohnort: München
- Kontaktdaten:
Nicht Krankenversichert - Was jetzt?
Mal was total Off-Topices:
Durch einen saublöden Zufall bin ich seit 01.01.2003 nicht mehr krankenversichert! Dies ist mir erst gestern Nachmittag aufgefallen. Dazu gekommen ist es, da ich bereits vor einem Jahr eine Kündigung an meine alte Versicherung geschickt hatte, diese sich jedoch nicht mehr gemeldet haben und ich mir dann dachte: "Pfeif drauf, jetzt wartest erstmal noch ab, was sich auf dem Versicherungsmarkt tut". Ich hab das dann eben nicht weiter verfolgt. Insofern trage ich gewissermassen ja eine "Teilschuld". Wäre die Versicherung aber nicht dazu verpflichtet gewesen, zumindest meinen Arbeitgeber mal davon in Kenntnis zu setzen, dass dieser ungerechtfertigt Geld an die Versicherung überweist? Mein Arbeitgeber wusste definitiv nichts davon.
Auf jeden Fall wurden meine Beiträge weiterhin an meine ehemalige Versicherung überwiesen, welche diese auch nicht zurücküberwies und meinen Arbeitgeber somit in dem Glauben lies, dass ich wohl weiterhin versichert sei. Auch ich dachte, da ja die Beiträge gezahlt wurden, dass ich versichert bin.
Heute habe ich natürlich gleich eine neue Versicherung telefonisch kontaktiert und dort um Aufnahme gebeten. Von dort erhielt ich die Auskunft, dass mich diese nicht ohne Kündigungsbestätigung meiner alten Versicherung aufnehmen würden. Diese erhalte ich wohl hoffentlich morgen.
Lange Rede kurzer Sinn:
Weiss jemand, was nun die Konsequenz gewesen wäre oder in den nächsten 2 - 3 Tagen noch ist, wenn eine Krankenbehandlung anfallen würde? Extrembeispiel: Unfall mit schweren Verletzungen. Sowas kann ja bekanntlich schweineteuer werden...
Ich will mal nicht hoffen, dass es dazu kommt, aber ausschliessen kann man es ja nie...
Wäre nett, wenn sich jemand damit auskennt, dass er hier mal was dazu posted.
Durch einen saublöden Zufall bin ich seit 01.01.2003 nicht mehr krankenversichert! Dies ist mir erst gestern Nachmittag aufgefallen. Dazu gekommen ist es, da ich bereits vor einem Jahr eine Kündigung an meine alte Versicherung geschickt hatte, diese sich jedoch nicht mehr gemeldet haben und ich mir dann dachte: "Pfeif drauf, jetzt wartest erstmal noch ab, was sich auf dem Versicherungsmarkt tut". Ich hab das dann eben nicht weiter verfolgt. Insofern trage ich gewissermassen ja eine "Teilschuld". Wäre die Versicherung aber nicht dazu verpflichtet gewesen, zumindest meinen Arbeitgeber mal davon in Kenntnis zu setzen, dass dieser ungerechtfertigt Geld an die Versicherung überweist? Mein Arbeitgeber wusste definitiv nichts davon.
Auf jeden Fall wurden meine Beiträge weiterhin an meine ehemalige Versicherung überwiesen, welche diese auch nicht zurücküberwies und meinen Arbeitgeber somit in dem Glauben lies, dass ich wohl weiterhin versichert sei. Auch ich dachte, da ja die Beiträge gezahlt wurden, dass ich versichert bin.
Heute habe ich natürlich gleich eine neue Versicherung telefonisch kontaktiert und dort um Aufnahme gebeten. Von dort erhielt ich die Auskunft, dass mich diese nicht ohne Kündigungsbestätigung meiner alten Versicherung aufnehmen würden. Diese erhalte ich wohl hoffentlich morgen.
Lange Rede kurzer Sinn:
Weiss jemand, was nun die Konsequenz gewesen wäre oder in den nächsten 2 - 3 Tagen noch ist, wenn eine Krankenbehandlung anfallen würde? Extrembeispiel: Unfall mit schweren Verletzungen. Sowas kann ja bekanntlich schweineteuer werden...
Ich will mal nicht hoffen, dass es dazu kommt, aber ausschliessen kann man es ja nie...
Wäre nett, wenn sich jemand damit auskennt, dass er hier mal was dazu posted.
- Mad Max(GER)
- Hirngeschädigter
- Beiträge: 1486
- Registriert: Sa 14. Dez 2002, 15:22
- Wohnort: Good Old Germany
- Alter: 52
- Bazillus
- Master of City
- Beiträge: 3461
- Registriert: Mi 11. Dez 2002, 14:42
- Wohnort: Asperg -=[sPw]=-
- Kontaktdaten:
eben,den du hast jauch nix unterschrieben.oder hab ich waws überlesen ?!
nein im ernst,wie Mad sagt.wenn die kräftig die kohlen weiterhin gebunkert haben solltest rechtlich abgesichert sein.
mal angenommen es wäre wirklich waqs passiert zu der zeit,was man ja nicht hoffen will.dann müssten die ihrer pflicht nach kommen.auch wenns eventuell bis zum greicht gegangen wäre.....

mal angenommen es wäre wirklich waqs passiert zu der zeit,was man ja nicht hoffen will.dann müssten die ihrer pflicht nach kommen.auch wenns eventuell bis zum greicht gegangen wäre.....
Hmm.
Das ist ja mal sehr seltsam von dieser Krankenkasse. Die hätten dir doch im Prinzip die Kündigungsbestätigung schon schicken müssen als du gekündigt hattest damit du dich wo anders anmelden kannst. Wenn diese Kündigung immer nötig ist um sich bei einer neuen Krankenkasse anzumelden dann haben sie das ja praktisch verhindert. Die Zahlungen weiterhin einfach so anzunehemen ist sicherlich auch nicht korrekt. Also würde ich aus diesen 2 Dingen im zweifelfalle Folgern das sie für dich verantwortlich sind. Wenn mir auch nicht ganz klar ist warum du da nichtmal nachgehakt hast.
Das ist ja mal sehr seltsam von dieser Krankenkasse. Die hätten dir doch im Prinzip die Kündigungsbestätigung schon schicken müssen als du gekündigt hattest damit du dich wo anders anmelden kannst. Wenn diese Kündigung immer nötig ist um sich bei einer neuen Krankenkasse anzumelden dann haben sie das ja praktisch verhindert. Die Zahlungen weiterhin einfach so anzunehemen ist sicherlich auch nicht korrekt. Also würde ich aus diesen 2 Dingen im zweifelfalle Folgern das sie für dich verantwortlich sind. Wenn mir auch nicht ganz klar ist warum du da nichtmal nachgehakt hast.
I come in piece, but you'll go in pieces
- Old Man (GER)
- ciTy Team
- Beiträge: 1641
- Registriert: Do 12. Dez 2002, 13:51
- Wohnort: Stuttgart
- Alter: 68
Keine Sorge, du bist auf jeden Fall durchgehend krankenversichert, entweder bei der vorherigen KK oder nach erfolgter Kündigung bei der neuen KK. Wenn du nicht zu den Großverdienern gehörst, also unter der Beitragsbemessungsgrenze liegst, bist du pflichtversichert! Bei welcher Kasse du bleibst oder neues Mitglied wirst, ist deine Entscheidung. Auf jeden Fall bleibst du also lückenlos versichert. Wenn dir jetzt etwas passiert, Zeigefingerfraktur nach RtCW oder ET spielen
zum Bleistift, kannst du die Krankenversichertenkarte deiner bisherigen Kasse benutzen, diese rechnet dann mit der neuen Kasse ab. Wundert mich allerdings, dass du a) noch keine Kündigungsbestätigung und b) keine Aufforderung zum zurückschicken deiner bisherigen Krankenversichertenkarte erhalten hast
.


Zuletzt geändert von Old Man (GER) am Di 14. Okt 2003, 20:59, insgesamt 1-mal geändert.

- City][Sepp
- Lebende Foren Legende
- Beiträge: 1844
- Registriert: Sa 7. Dez 2002, 22:58
- Wohnort: München
- Kontaktdaten:
Old Man says:
, da gehen die Uhren
halt ein bisserl anders
Aber Spaß beiseite, stimme Old Man zu, solange Du keine Kündigungs-
bestätigung bekommen hast, bist Du noch versichert.
Und das nächste Mal, wenn Du so was machst, nimmst ein Einschreiben
mit Rückschein, dann klappt´s auf jeden Fall.
Gehört Bayern nicht zu den OstblockländernWundert mich allerdings, dass du a) noch keine Kündigungsbestätigung und b) keine Aufforderung zum zurückschicken deiner bisherigen Krankenversichertenkarte erhalten hast

halt ein bisserl anders


Aber Spaß beiseite, stimme Old Man zu, solange Du keine Kündigungs-
bestätigung bekommen hast, bist Du noch versichert.
Und das nächste Mal, wenn Du so was machst, nimmst ein Einschreiben
mit Rückschein, dann klappt´s auf jeden Fall.
Es gibt eine Theorie, die besagt, wenn jemals irgendwer genau rausfindet, wozu das Universum da ist und warum es da ist, dann verschwindet es auf der Stelle und wird durch etwas noch Bizarrers und Unbegreiflicheres ersetzt. Douglas Adams
-
- Grünschnabel
- Beiträge: 9
- Registriert: Fr 6. Dez 2002, 11:23
- Wohnort: öhringen-ohrnberg
also:
solange du keine kündigungsbestätigung hast, bist du noch bei der alten versichert
old-man peilt es voll!!!
allerdings gilt auch folgendes: Die Kündigung eines pflichtversicherten Mitglieds wird aber nur dann wirksam, wenn der bisherigen Krankenkasse bis zum Ende der Kündigungsfrist eine Mitgliedschaft bei einer anderen Krankenkasse durch Vorlage einer entsprechenden Mitgliedsbescheinigung nachgewiesen wird.
das haste wohl versäumt - ergo: kündigung unwirksam!
solange du keine kündigungsbestätigung hast, bist du noch bei der alten versichert
old-man peilt es voll!!!

allerdings gilt auch folgendes: Die Kündigung eines pflichtversicherten Mitglieds wird aber nur dann wirksam, wenn der bisherigen Krankenkasse bis zum Ende der Kündigungsfrist eine Mitgliedschaft bei einer anderen Krankenkasse durch Vorlage einer entsprechenden Mitgliedsbescheinigung nachgewiesen wird.
das haste wohl versäumt - ergo: kündigung unwirksam!
ich treff dich - irgendwann zwischen die augen!