Filesharing + BKA !

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WolfVox (GER)
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Beitrag von WolfVox (GER) »

Dem Post von Toady Christ on Jag ist eigentlich nichts hinzuzufügen, während das BKA dabei nur eine Randnotiz ist.


Das Posting von Berzerkr (GER)
Egal! Spätestens wenn bei jemandem um 6°° Uhr morgens die Polizei mit nem Durchsuchungsbefehl anklopft und den PC beschlagnahmt, dann ist es vorbei mit der Coolheit und das geheule und gejammere fängt an. Von den Konsequenzen ganz zu schweigen.
... sagt eigentlich alles.

Vor allem deshalb, da so etwas Ende der 80er bzw. Anfang der 90-Jahre bei uns in der Gegend tatsächlich vorgekommen ist.
Dies ist damals in relativ kurzem Abstand passierte (6 Monate bis 1 Jahr?!) , als von einem C64-Hero (+ 1 PC-Freak) deren komplettes(!) (inklusive Bildschirm etc. :( ) Zocker-Equipment beschlagnahmt und in den Archiven der Polizeit verschwunden und seitdem nie wieder gesehen wurde.
(Mutmaslich sind diese auch heute noch in der Forschungsabteilung, da Sie oft immer noch auf ihren Schreibmaschinen "hacken" :D )

Dies war übrigens sogar der Kreiszeitung ein größerer Bericht, plus Abbildung wert. Auch eine Art sich bekannt zu machen.
Wenn ich mich recht erinnere, hatten die 2 Deliquenten anschließend noch einige hundert Stunden Sozialarbeit im Altenheim zu absolvieren, und deren Eltern sich einen Vortrag über ihre mangelhafte Erziehung anzuhören hatten. 8)

Der PC-Freak (Kopier-Junkie) hat da er bereits Berufstätig war, eine knapp 5-stellige Summe zusätzlich zu berappen gehabt.
Dafür hatte er aber auch nicht ganz so viele soziale Stunde abzuarbeiten :P

Da sage noch einer Justitia wäre nicht blind :D
"Man kann alle Leute einige Zeit und einige Leute alle Zeit,
... aber nicht alle Leute alle Zeit zum Narren halten"
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Bazillus
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Beitrag von Bazillus »

:D
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Berzerkr (GER)
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Beitrag von Berzerkr (GER) »

@ Type_0:

Ohhh... ein Wuff-Wuff... ( <-- Spaß!)

Danke! Den Slang kannt ich noch nicht.



@ WolfVox & all:

Deshalb lass ich die Finger von so was. Bringt eh nur Ärger, und auf so was bin ich echt nicht scharf.
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Beitrag von WolfVox (GER) »

Was soll denn das bedeuten ....
Ohhh... ein Wuff-Wuff... ( <-- Spaß!)

Danke! Den Slang kannt ich noch nicht.

Etwa: Hier meine Artgenossen schlecht zu machen ???



:D :D :D
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Beitrag von Type_0 »

@WolfVox

Dann müsstest du HuskyVox heissen odda Wuff-WuffVox :D
'_' + __~ = *_*
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Beitrag von WolfVox (GER) »

@Type_0


Sind die bzw. wir nicht ALLE ein bischen BLUNA äh Wolf-abstämmig ??! :twisted:

Siehste, dann passts wieder :wink:
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City][Sepp
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Beitrag von City][Sepp »

Bei diesem ganzen Gesülze fällt mir jetzt gerade auf, dass ich total frei von Raubkopien bin! *jubel*
Ich liebe Linux... :mrgreen:
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Toady Christ on Jag
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Beitrag von Toady Christ on Jag »

Hab nachgefragt. Es handelt sich in der Tat um ein Fake, zumindest was das BKA betrifft.

Das BKA ist vorranig zuständig für Innere Sicherheit, Aufrechterhaltung des Inneren Friedens in einem demokratischen Europa, das die Kooperation mit ausländischen Strafverfolgungsbehörden beinhaltet. Während das BKA die Verbrechensbekämpfung auf nationaler und internationaler Ebene koordiniert, liegt laut Grundgesetz die Polizeihoheit in Deutschland grundsätzlich bei den 16 Bundesländern.

Über das BKA läuft der gesamte Dienstverkehr der deutschen Polizei mit dem Ausland.

Das BKA ermittelt in gesetzlich festgelegten, herausragenden internationalen Kriminalitätsfällen selbst oder immer dann, wenn von Seiten einer Staatsanwaltschaft - wegen der Bedeutung einer Straftat (Mafia, Drogenhandel aus Afghanistan etc.) - ein entsprechender Auftrag vorliegt.

Vor allem letzter Absatz zeigt, dass dies nicht auf Filedownloader usw. zutrifft und daher das ermittelnde Organ zumindest nicht das BKA sein kann!

TIPP: Wer es genau wissen will, der lässt seinen Anwalt beim Staatsanwalt anfragen. Bei laufenden Ermittlungen kann der Staatsanwalt die Auskunft verweigern. Aber bei Anfrage ist der Staatsanwalt auskunftspflichtig! Spätestens nach Abschluss der Ermittlung muss es dann der Staatsanwalt mitteilen.

Ich hör' jetzt mal lieber auf, nicht dass ich hier eine Rechtsbelehrung erteile. Denn das ist verboten!!! Komisches freies Land gell??!!! Das darf nur ein Anwalt. Aber wer mich persönlich anfragt, dem kann ich auch meine private Meinung über gewisse Dinge sagen :wink:
[Neo]
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Beitrag von [Neo] »

hiho
wenn es in den deutschen gesetzen nicht ausdrücklicht erlaubt ist, dann ist es veroten. Ist bei anderen ländern anders aber in Germany ist das leider so....
und auch wenn ich schon seit 2 jahren suche hab ich nochkeinen eintrag gefunden der sagt das man sich software die mit copyright geschützt ist einfach so aus dem internet runterladen draf :(
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Beitrag von WolfVox (GER) »

@Toady

Ich möchte deine Recherche, oder auch Nachfrage ja nicht unbedingt in Frage stellen.
Aber ich denke nicht, das auf Länderebene eine ähnliche EDV-Ausstattung als wie beim BKA zur Verfügung steht ?!
Aber egal.

Das Entscheidendende daran isind dabei jedoch deren (die des BKAs) Hauptaufgaben, welche hier schon zitiert wurden.
Siehe u.a. der I-Net-Auszug bzw. das Zitat von Cooper von der BKA-Seite, Verfasst am: Jan 07, 2003 2:11 pm
Im Interesse der Öffentlichkeit, insbesondere des Jugendschutzes und des Schutzes der Menschenwürde, richtet sich das Hauptaugenmerk auf folgende Kriminalitätsfelder:

-Verbreitung/Besitz von kinderpornografischen Dateien
-Veröffentlichung volksverhetzender Inhalte
-Wirtschaftskriminalität und “Internetbetrug”
-Urheberrechtsverletzung
-Betäubungsmittel- und Waffenkriminalität und andere Deliktsbereiche unter Ausnutzung des Internet
-Hacking und Computersabotage
Alleine das Thema Internet kommt 2 mal zur Sprache.
Hacking bzw. die Urheberrechtsverletzung, welche beide ja heutzutage sehr eng mit dem Internet zusammenhängen,
werden zumindest dort ebenfalls erwähnt.

Wenn es nun aber DOCH so ist, dass das BKA auf Nachfrage dies verneint bzw. nicht als Ihre Hauptaufgabe ansieht. Tja dann...
Dann wars wohl entweder tatsächliche eine Ente, oder Sie wollen uns damit nur in dem Glauben belassen, das dies so ist ?!
Wer kann`s wohl (genau) wissen... ich zumindest würde es mal nicht ausschließen :roll: => :?



@[Neo]
wenn es in den deutschen gesetzen nicht ausdrücklicht erlaubt ist, dann ist es verboten. Ist bei anderen ländern anders aber in Germany ist das leider so....
Vollkommen korrektes Fazit, was du dazu herausgefunden hast.
Dies seh ich zumindest genauso.


Ich möchte mich ja nicht selber loben (o.k. ist ja wohl jetzt auch nicht mehr zu vermeiden => *protz*),
aber im Prinzip hab ich in diesem Thread vor nicht allzu langer Zeit mal in Richtung "cooper" ähliches bereits geschrieben:

Sinngemäß wars in etwa so ein Satz:
Alles ist in Deutschland ist erstmal grundsätzlich verboten.
Die Ausnahmen sind, was nicht ausdrücklich (von der aktuellen Gesetzgebung her) erlaubt ist.
Er hat damals eigentlich nur (Sinngemäß) dazu geschrieben, dass es in Deutschland, da Demokratie, genau umgekehrt sei :shock:

Na vielleicht glaubt er mir dies mittlerweile ja eher ??! :wink:
Ist aber eigentlich auch egal.
Die Hauptsache dabei ist jedoch,
es kam zumindest etwas mehr Information auch von anderer Seite an den oder die Interessierten dabei rüber 8)
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Beitrag von WolfVox (GER) »

Das "ist" aus dem vorherigen Posting (betroffener Satz folgt) kann an jeweils der bereits eingefügten Stelle verwendet werden:
Alles ist in Deutschland ist erstmal grundsätzlich verboten.
Deshalb ist es auch (gleich) 2 mal zur Wahl dort eingefügt 8)
It`s not a Mistake - ist `s a Feature :D


Shit, bin ich müde... :(
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Beitrag von Toady Christ on Jag »

@WolfVox: Ich schrieb ja auch "zumindest nicht BKA", d.h. aber nicht, das nicht ermittelt wird bzw wurde. Das BKA schreitet erst ein, wenn untergeordnete Ermittlungsbehörden aus einem Anfangsverdacht eine größere Aktion sehen, sprich "organisierte" Kriminalität.

Links- und Rechtsextremisten, sowie sonstige extreme Gruppierungen (PKK) werden dem Gesetz nach von den LKA's verfolgt. Dafür gibt es speziell die Kripo "Staatschutz" sowie den Verfassungsschutz. Letzterer hat keine polizeiliche Funktion, sondern gilt als reiner Informations- und Datensammlungsorgan, das sie in konkreten Fällen an die LKA's weiterleiten.

Ich kenne ein paar Aktivisten aus der Antiglobalisierungszene und für die ist das ein Witz, dass irgendein Popel wissen solle, dass das BKA ermittelt. Das kriegen wir, Du und ich, überhaupt nicht mit. Würdest Du auch nicht, denn die Behörden sind nicht verpflichtet, es Dir mitzutielen. Nach dem Motto, was Du nicht weißt interessiert Dich auch nicht. Es sei denn Du lässt regelmäßig Deinen Anwalt bei der Staatsanwaltschaft anfragen. Einem Bekannten von mir wurde das Telefon abgehört. Er hätte es nie erfahren, wenn sein Anwalt nicht in regelmäßigen Abständen nach laufenden Ermittlungen nachfragen würde. Nach ergebnisloser Beendigung hat er eine Mitteilung bekommen. Auch Akteneinsicht, über die Ermittlung und was der Grund/Auslöser für den Anfangsverdacht war: Er wurde von einem angeschwärzt, der ihm Geld schuldete. Kam ins Zeugenschutzprogramm. Der Hammer: Sein Geld hat er gerichtlich eingeklagt, kommt aber nicht ran - er wird vom Staat (Zeugenschutzprogramm) gedeckt... 8)
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Beitrag von WolfVox (GER) »

@Toady Christ on Jag

Nee, dies war eigentlich auch schon im Vorfeld klar, das wir uns hierbei eher nicht misverstehen würden.

Vor allem beim Thema "verdeckte" Ermittlungen und das es hierbei KEINE generelle Auskunftspflicht von seitens der Behörde gibt.
Aber selbst wenn, dann natürlich schon gleich gar nicht gegenüber Privatpersonen.
Zumindest aber solange, wie es keinen definierten Anklagepunkte bzw. Anfrage eines Anwalts gibt, wie du richtig festellst.


Deine Überwachungs- bzw. Abhörgeschichte, inklusive der Zeugenschutz-Farce ist aber natürlich schon der Hammer !!
Dass in Deutschland das Denunziantentum aber immer noch soo gut funktioniert wie zu schlimmsten Zeiten unserer (auch Ost-)Vergangenheit, dürfte bzw. sollte deshalb dem einen oder anderem mit einer "etwas" lockeren oder auch extremeren Sicht der Dinge, durchaus mal ein Gedanke mehr in dieser Richtung wert sein, denke ich.
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Beitrag von WoodSTokk »

@Sepp & WolfVox

Zum Thema LogFiles: Kann man aus solchen Logs auch ersehen ob der User die Daten überhaupt angefortert hat? Ich frage das deswegen weil ich vor ca. 14 Tagen aus dem i-net gespült wurde und ich ein 1GB-Limit habe.
Die Datenflut hielt ca. 45min an und bei meinem ADSL (512kb/s down) ergibt das eine Datenmenge von ~170MB die ich sicherlich nicht angefortert habe. Ich habe die Rechnung für Dec'02 noch nicht erhalten aber nach dieser Aktion nachdem meine Ports wieder frei von Atacken waren, habe ich meinem Provider per Mail bereits darüber informiert, daß ich nicht bereit bin die Datenmenge über 1GB zu bezahlen wenn sie mir nicht eindeutig beweisen können das die 170MB nicht mitgerechnet sind. Eigendlich müsste man sowas im Log sehn da ich nie zu diesen Rechnern eine Verbindung aufgenommen habe in der ich Daten anfordere.

WoodSTokk
Du scheisst es nicht zu wetzen
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Beitrag von WolfVox (GER) »

@WoodSTokk

Ich denke mal, vorsichtig formuliert, das du recht wenig Chancen hast, das dir die ca. 170 MB nicht berechnet werden.
Ausser dein Provider würde sich entsprechend kulant zeigen. Was ich jetzt aber mal nicht annehme, da ja die (Über-)Datenmenge ja schließlich auch bei dir - wie auch immer - nachweislich schließlich angefallen ist.

Warum ??
Nun ich denke, das gerade bei einem Volumenbegrenztem I-Net-Zugang eine entsprechende eigene Wachsamkeit über den momentanen Stand, und deshalb natürlich ebenso die Verhinderung eines Fremdzugriffs aus dem I-Net eigentlich höchste Priorität haben sollte.

Vergleichbar wäre dies z.B. mit den sogenannten Dialern und einem entsprechenden Hard- oder auch Softwareschutz dagegen. Welche natürlich aber wiederum einem selbst (noch!) überlassen ist sich dagegen wie auch immer entsprechend zu schützen.
Ähnlich wie bei SAFER SEX - you know ?! :wink:


Eine Volumenübersicht mit einem Freeware-Programm (Bei A-DSL zum Beispiel mit dem TDSL-Speedmanager hier: http://service.t-online.de/t-on/down/tr ... r-win.html o.ä.) UND mit einer aktiven Soft- (z.B. von Norton, oder auch diverse Freeware-Produkte) bzw. Hardware-Firewall (Router) sind heutzutage eigentlich schon ein Art "muß" beim I-Net-Zugang, damit solche Gefahren zumindest auf ein Minimum reduziert werden können.

Das bzw. die Verbindungs-Protokolle, welche bei deinem Provider selbstverständlich vorliegen, schützen einen jedoch erstmal NICHT vor jeglicher Bezahlung, sondern dienen eigentlich einzig und alleine (bei einem Volumenbegrenzten Zugang) als Abrechnungsquelle bzw. -nachweis und sonst nix weiter.
Im Strafverfolgungsfall ergeben sich dabei natürlich ganz andere Möglichkeiten, auch keine Frage.

Der Schutz des eigenen Rechners - oder auch nur Teile davon - vor Misbrauch, obliegt aber in jedem Fall einem selbst 8)
Sorry, das ich dir nicht "etwas" erfreulicheres dazu sagen kann.
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