Rechtliches: Verlinkung von RtCW-Seiten im Internet
Rechtliches: Verlinkung von RtCW-Seiten im Internet
Da RtCW in Deutschland indiziert ist: Inwiefern hat das Auswirkungen auf die Verlinkung von RtCW-Seiten?
Dürfen solche Seiten im allgemeinen nur ab 18 "betreten" werden? Muss ein Webmaster eine entsprechende "Klausel" auf seine Seite setzen, die sagt, dass die entsprechenden Links erst ab 18 erlaubt sind?
Oder ist so etwas unnötig? Wolfenstein-City z.B. hat keinerlei Hinweise auf eine Indizierung des Spiels bzw. Altersbeschränkung usw.
Mich interessiert das nur mal, weil ich zu dem Thema noch nix gescheites gefunden habe und ich gerade an meiner Homepage bastle.
Dürfen solche Seiten im allgemeinen nur ab 18 "betreten" werden? Muss ein Webmaster eine entsprechende "Klausel" auf seine Seite setzen, die sagt, dass die entsprechenden Links erst ab 18 erlaubt sind?
Oder ist so etwas unnötig? Wolfenstein-City z.B. hat keinerlei Hinweise auf eine Indizierung des Spiels bzw. Altersbeschränkung usw.
Mich interessiert das nur mal, weil ich zu dem Thema noch nix gescheites gefunden habe und ich gerade an meiner Homepage bastle.
- City][Sepp
- Lebende Foren Legende
- Beiträge: 1844
- Registriert: Sa 7. Dez 2002, 22:58
- Wohnort: München
- Kontaktdaten:
Ich hab deswegen mal ne Mail an die BPjM geschickt. Fazit war, dass man als Betreiber einer Seite zu einem indizierten Spiel sicherstellen muss, dass diese nur von Volljährigen besucht werden kann.
Entscheidend ist dabei auch, wo der Serverstandort ist. Wenn mich nicht alles täsucht, ist rtcw-city.de in der Schweiz ansässig. Somit gelten diese Regelungen da nicht.
Kann sein, dass ich mich täusche, aber bin mir fast sicher, dass es so ist...
Entscheidend ist dabei auch, wo der Serverstandort ist. Wenn mich nicht alles täsucht, ist rtcw-city.de in der Schweiz ansässig. Somit gelten diese Regelungen da nicht.
Kann sein, dass ich mich täusche, aber bin mir fast sicher, dass es so ist...
-
- Mod-Schreck
- Beiträge: 465
- Registriert: Mi 25. Dez 2002, 19:30
- Wohnort: Saarbrücken
- Berzerkr (GER)
- Mod-Schreck
- Beiträge: 467
- Registriert: Sa 7. Dez 2002, 23:46
Und da wär mal so ein Disclaimer:
Das Landgericht Hamburg hat mit dem Urteil vom 12.05.1998 entschieden, daß man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der "gelinkten" Seite ggf. mit zu verantworten hat.
Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, daß man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.
Für alle Links gilt:
"Ich möchte ausdrücklich betonen, daß ich keinerlei Einfluß auf die Gestaltung und die Inhalte der "gelinkten" Seiten habe. Deshalb distanziere ich mich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller "gelinkten" Seiten inkl. aller Unterseiten.
Diese Erklärung gilt für alle auf der Webseite angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Links oder Banner führen."
Das Landgericht Hamburg hat mit dem Urteil vom 12.05.1998 entschieden, daß man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der "gelinkten" Seite ggf. mit zu verantworten hat.
Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, daß man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.
Für alle Links gilt:
"Ich möchte ausdrücklich betonen, daß ich keinerlei Einfluß auf die Gestaltung und die Inhalte der "gelinkten" Seiten habe. Deshalb distanziere ich mich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller "gelinkten" Seiten inkl. aller Unterseiten.
Diese Erklärung gilt für alle auf der Webseite angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Links oder Banner führen."
Nun ja, danke für die Hinweise wegen dem Disclaimer. Das meinte ich aber nicht genau. Mich interessiert konkret der Sachverhalt wegen der Indizierung.
Aber mal nebenbei. Über das Urteil vom Landgericht Hamburg hatte ich mich schon informiert. Schaut mal z.B. hier (klick mich). So ein Disclaimer kann sogar eher negativ auffallen (man könnte es so auffassen, das man sich BEWUSST von irgendwelchen Seiten distanzieren will). Man kann sich von Links nicht distanzieren: Entweder man setzt ihn (und er ist zum Zeitpunkt der Linksetzung legal) oder man setzt ihn nicht.
Aber es ging - wie gesagt - um einen etwas anderen Aspekt. Hat da sonst noch jemand nen Schimmer?
Aber mal nebenbei. Über das Urteil vom Landgericht Hamburg hatte ich mich schon informiert. Schaut mal z.B. hier (klick mich). So ein Disclaimer kann sogar eher negativ auffallen (man könnte es so auffassen, das man sich BEWUSST von irgendwelchen Seiten distanzieren will). Man kann sich von Links nicht distanzieren: Entweder man setzt ihn (und er ist zum Zeitpunkt der Linksetzung legal) oder man setzt ihn nicht.
Aber es ging - wie gesagt - um einen etwas anderen Aspekt. Hat da sonst noch jemand nen Schimmer?
- Berzerkr (GER)
- Mod-Schreck
- Beiträge: 467
- Registriert: Sa 7. Dez 2002, 23:46
Ich für meinen Fall benutze diesen Disclaimer - man kann schließlich nicht wissen inwiefern sich der Inhalt der gelinkten Seite geändert hat.
Stell Dir mal vor, Du hast 500 Links gesetzt und mußt die jeen Tag durchschauen ob sich am inhalt der gelinkten Seite was verändert hat... das würde nur zu lange dauern und wenn man sich von vornherein von Inhalten dritter Distanziert, ist man im falle einer Anklage schon mal auf der sicheren Seite.
Stell Dir mal vor, Du hast 500 Links gesetzt und mußt die jeen Tag durchschauen ob sich am inhalt der gelinkten Seite was verändert hat... das würde nur zu lange dauern und wenn man sich von vornherein von Inhalten dritter Distanziert, ist man im falle einer Anklage schon mal auf der sicheren Seite.
-
- Mod-Schreck
- Beiträge: 465
- Registriert: Mi 25. Dez 2002, 19:30
- Wohnort: Saarbrücken
http://www.disclaimer.de/ da kannste einen kleinen link mit einem immer aktuellen disclaimer auf deine hp machen
Um nochmal auf das Thema Disclaimer/Links zurückzukommen (obwohl es mir wie gesagt eigentlich um etwas anderes geht, aber wie es scheint, wird das Thema auch hier falsch verstanden): Hier ein Zitat von http://www.daniel-rehbein.de/urteil-lan ... mburg.html

Und hier noch der oben erwähnte §8 TDG (Original siehe http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tdg/index.html)Völlig unabhängig von der Begründung des Urteils ist zudem festzuhalten, daß dem deutschen Recht die Möglichkeit einer pauschalen Distanzierung von jeglicher Verantwortung für die eigenen Taten fremd ist. Wer also irgendetwas tut, was rechtlich von Belang ist - und sei dies das Setzen eines Links - ist dafür grundsätzlich gemäß den allgemeinen Rechtsnormen verantwortlich.
Gemäß §8 des Teledienstegesetzes (TDG) sind Homepage-Besitzer für verlinkte rechtswidrige Inhalte nur dann verantwortlich, wenn sie von den Inhalten Kenntnis haben. Sie sind ausdrücklich nicht verpflichtet, aktiv nach rechtswidrigen Inhalten zu suchen. Wird also eine verlinkte zunächst unbeanstandete fremde Seite später mit rechtswidrigen Inhalten gefüllt, so haftet derjenige, der diese fremde Seite verlinkt hat, nur dann, wenn ihm nachzuweisen ist oder wenn es deutliche Indizien dafür gibt, daß er von dem neuen rechtswidrigen Inhalt Kenntnis hatte.
Wenn er aber seine Links mit einer pauschalen Distanzierung "Disclaimer" versieht, so wird das Gericht dies mit hoher Wahrscheinlichkeit als ein deutliches Indiz dafür werten, daß er von der Rechtswidrigkeit der verlinkten Seite wusste (siehe hierzu auch den Schlußsatz des §9 Absatz 1 Teledienstegesetz). Eine Haftungsfreizeichnungsklausel "Disclaimer" nützt also nicht nur nichts, sondern sie kann sich im Ernstfall (wenn tatsächlich ein Rechtstreit eingetreten ist) erheblich negativ auswirken!
[...]
Deshalb: Lassen Sie die Finger weg von Distanzierungen! Setzen Sie Links oder lassen Sie es bleiben, aber versuchen Sie sich nicht an "Links mit eingebauter Rechtsschutzversicherung". Wenn nämlich an den verlinkten Seiten wirklich etwas zu beanstanden ist, werden Sie es mit "Disclaimer" schwer haben, glaubhaft darzulegen, daß sie davon nichts gewußt haben.
Was mein eigentliches Anliegen angeht (Verlinkung von "ab 18"-Seiten), habe ich mal eine Mail an die zuständige Kommission geschickt. Der Sepp hatte es zwar schon gemacht, aber ich will mal sehen, was die zu sagen haben.TDG § 8 Allgemeine Grundsätze
(1) Diensteanbieter sind für eigene Informationen, die sie zur Nutzung bereithalten, nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich.
(2) Diensteanbieter im Sinne der §§ 9 bis 11 sind nicht verpflichtet, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben auch im Falle der Nichtverantwortlichkeit des Diensteanbieters nach den §§ 9 bis 11 unberührt. Das Fernmeldegeheimnis nach § 85 des Telekommunikationsgesetzes ist zu wahren.
