Illegale Kopien bleiben strafbar - Keine Bagatellklausel

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WolfVox (GER)
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Illegale Kopien bleiben strafbar - Keine Bagatellklausel

Beitrag von WolfVox (GER) »

Illegale Kopien bleiben strafbar - Keine Bagatellklausel

Berlin - Illegale Kopien von Musik und Filmen bleiben auch für den privaten Gebrauch strafbar.
Für Verbraucher bleibt allerdings ein Schlupfloch: Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) verwies auf § 153 die Strafprozessordnung.

Dieser zufolge kann der Staatsanwalt ein Verfahren einstellen, wenn die Schuld gering ist und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht.
Dies sei in 99,9 Prozent solcher Fälle so. Eine ursprünglich bei der Modernisierung des Urheberrechts geplante "Bagatellklausel" wurde auf
Betreiben der Union aus dem am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf gestrichen.
Der Klausel zufolge sollten Verbraucher straffrei bleiben, wenn die Zahl der Kopien gering sei und sie nur dem Privatgebrauch dienten.
Damit sollte unter anderem eine "Kriminalisierung der Schulhöfe" vermieden werden.



Für die Verbraucher ändert sich damit nach der Gesetzesänderung, die voraussichtlich 2007 in Kraft treten wird, nichts.
Die Privatkopie auch in digitaler Form von einer legalen Quelle ist weiterhin erlaubt.
Mit Strafen bis zu einem Jahr Gefängnis belegt ist das Knacken eines Kopierschutzes
.
Damit sind alle DVDs und auch vor allem die populärsten CDs ausgestattet.
Ein Recht auf Privatkopie zu Lasten des Rechtsinhabers gebe es nicht, betonte Zypries.
Unzulässig bleibt auch eine Privatkopie von einem rechtswidrigen Angebot im Internet.
Wer rechtswidrig erstellte Kopien gewerbsmäßig vertreibt, riskiert eine Gefängnisstrafe bis zu fünf Jahren
.


Einen neuen Weg geht das Gesetz bei der Vergütung der Urheber. Sie soll künftig zwischen den Herstellern von Geräten, mit denen
Kopien angefertigt werden können, und den Verwertungsgesellschaften ausgehandelt werden. Der Betrag soll "angemessen" sein.
Gesetzlich festgeschrieben wird eine Obergrenze von fünf Prozent des Verkaufspreises des jeweiligen Geräts.
In Streitfällen entscheidet eine Schiedsstelle oder als einzige Instanz das Oberlandesgericht.
Bisher waren die auf den Kaufpreis aufgeschlagenen Abgaben für Ton- und Bildaufzeichnungsgeräte detailliert im Gesetz geregelt.

Der Zypries-Entwurf regelt auch den Umgang mit zukünftigen Nutzungsarten. Bisher muss ein Verwerter, der ein Werk auf neue Art - etwa auf
CD - nutzen will, sich mit Urhebern oder Erben einigen. Nun kann ein Urheber schon jetzt im voraus über die Veröffentlichung seiner Werke auf
zukünftigen Medien entscheiden. Öffentliche Bibliotheken, Museen und Archiven dürfen ihre Bestände auch an elektronischen Leseplätzen zeigen.

Der seit Monaten andauernde Streit um die Neufassung des Urheberrechts ging auch nach dem Kabinettsbeschluss weiter. Der Deutsche Kulturrat,
die Unions-Rechtspolitiker Jürgen Gehb und Günter Krings begrüßten ebenso wie Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) den Wegfall der
Bagatellklausel. Der Entwurf trage dem notwendigen Kompromiss zwischen dem geistigen Eigentum, der Wissensgesellschaft und den Interessen von
Industrie und Verbraucher Rechnung. Eine "Kriminalisierung der Schulhöfe" sei nicht zu befürchten, sagte Neumann auf Anfrage.

Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) hält die Reform nur teilweise für gelungen.
Die Rechtspolitikerin der FDP, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, sah in dem Wegfall der Bagatellklausel eine herbe Niederlage für Zypries.
Es bestehe aber weiterhin Beratungsbedarf. Die Grünen-Politiker Grietje Bettin und Jerzy Montag kritisierten, dass Zypries die Klausel aufgegeben
hat. Der Entwurf sei geprägt von den Interessen der Verwerter-Lobby und der Geräte-Industrie. Zypries sprach von einem tragbaren Kompromiss.

Rot-Grün hatte das Gesetzesvorhaben schon 2003 begonnen, wegen der vorgezogenen Bundestagswahl aber nicht mehr verabschiedet.
Der jetzt beschlossene Entwurf basiert auf der ursprünglichen Vorlage.



© dpa - Meldung vom 22.03.2006 17:06 Uhr
Quelle => http://portale.web.de/Computer/msg/6111084/



Persönliche Anmerkung dazu:
Wenn es (AKTUELL!) sonst keine wichtigeren Probleme für unsere Politiker zu lösen gibt bin ich ja beruhigt :?
"Man kann alle Leute einige Zeit und einige Leute alle Zeit,
... aber nicht alle Leute alle Zeit zum Narren halten"
(Abraham Lincoln)


Gruß
Wolferl ;-)

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Beitrag von No Mercy »

http://www.n-tv.de/647539.html

... Die Bundesregierung hat das seit Monaten diskutierte neue Urheberrecht auf den Weg gebracht:

Nach dem am Mittwoch in Berlin vom Kabinett beschlossenen Entwurf ist eine digitale Kopie von Musik-CDs oder Filmen für den privaten Gebrauch zwar strafbar. Für Verbraucher bleibt allerdings ein Schlupfloch: Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) verwies auf § 153 der Strafprozessordnung, dem zufolge der Staatsanwalt ein Verfahren einstellen kann, wenn die Schuld gering ist und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. Dies sei in 99,9 Prozent solcher Fälle so.
...

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Nunja .... so richtig hat sich nix geändert. Solange man selber kein Geld mit den kopierten Sachen macht ... dürfte normal nicht sehr viel passieren. Allerdings ... wenn man kommerzielle Bereicherung nachweisen kann ... dürfte die Luft dünn werden.
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Re: mmh

Beitrag von Type_0 »

No Mercy hat geschrieben:Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) verwies auf § 153 der Strafprozessordnung, dem zufolge der Staatsanwalt ein Verfahren einstellen kann, wenn die Schuld gering ist und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. Dies sei in 99,9 Prozent solcher Fälle so.
...
mist!
Wieder eine Existenzgründung flöten gegangen,sonst hätt ich auf meine alten Tage noch ne alte Ost Kaserne gemietet und nen Knast draus gemacht.
Naja,vielleicht wirds ja nochmal was,sind ja nicht nur diese miesen Tauschbörsenverbrecher sondern auch diese haschvergifteten Drogendealer die Pflanzen züchten.
So siehts aus wenn man von Verbrechern regiert wird!

btw,ist das nun das Ergebniss dieser ideenlosen Musik/Filmbranche?! Wenn man sich mit einem neuen Medium nicht arangieren kann stellt mans unters Strafrecht?
Super,wenns ums Existenzen zerstören geht ist DE schon Weltmeister!
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Re: mmh

Beitrag von Old Man (GER) »

No Mercy hat geschrieben:Nunja .... so richtig hat sich nix geändert.
So seh ich das auch. Also frag ich mich, was das neue Gesetz wirklich verbessern will :roll:
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Beitrag von No Mercy »

Auf solche Personen ist das veränderte Gesetz ausgerichtet.

http://www.computerbase.de/news/wirtsch ... bkopierer/

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem erst jetzt bekannt gewordenen Beschluss die Revision des Softwarehändlers Oliver W. im wesentlichen verworfen. Der bereits einschlägig vorbestrafte Oliver W. war wegen des Vertriebs von Raubkopien zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren ohne Bewährung verurteilt worden.

Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofes wurde das Urteil rechtskräftig. Gegen den verurteilten Oliver W. läuft auch noch ein weiteres Strafverfahren wegen des Vertriebs von Raubkopien in 1.263 Fällen. Das Landgericht Frankfurt hatte den Angeklagten im Sommer 2005 wegen versuchten Betruges in Tateinheit mit gewerbsmäßiger unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Software von Microsoft in zahlreichen Fällen zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren ohne Bewährung verurteilt. Dabei hatte es zwei weitere einschlägige Verurteilungen berücksichtigt. Der verurteilte Oliver W. hatte Revision eingelegt, um eine Aufhebung des Urteils zu erwirken. In seiner Entscheidung bestätigte der BGH jedoch, dass die vom Landgericht Frankfurt festgesetzte Haftstrafe von drei Jahren angemessen sei, auch wenn das Landgericht das Urteil irrtümlich auch auf eine Tathandlung gestützt hatte, wegen derer es das Verfahren zuvor vorläufig eingestellt hatte. Angesichts der Vielzahl der verbleibenden Fälle schloss der BGH jedoch aus, dass das Landgericht ohne die Verurteilung in dem einen Fall auf eine geringere Gesamtstrafe erkannt hätte. Unbeschadet dessen sei die Gesamtstrafe von drei Jahren auch angemessen, so der Bundesgerichtshof. Die weitergehende Revision von Oliver W. wurde verworfen.

Gegen Oliver W. liegt eine weitere Anklage wegen des Vertriebs von gefälschter Software in 1.263 Fällen vor. Betroffen sind neben Microsoft auch andere Softwarehersteller. Wann der Prozess beginnt, ist noch nicht klar. Microsoft begrüßt die Entscheidung des Bundesgerichtshofes.

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Muss auch ganz klar sagen .. wer mit Kopien Geld macht ... darf sich über sowas auch nicht beklagen (sehe ich mal so).
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