OLG München bestätigt Urheberrechtsabgabe auf PC

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WolfVox (GER)
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OLG München bestätigt Urheberrechtsabgabe auf PC

Beitrag von WolfVox (GER) »

München
In einem Grundsatzurteil hat das Oberlandesgericht (OLG) München den Anspruch auf eine pauschale Urheberrechtsabgabe auf PC bestätigt.
Nach der am Freitag bekannt gewordenen Entscheidung muss der beklagte Computerhersteller 12 Euro je PC an die Verwertungsgesellschaft (VG)
Wort in München bezahlen.

Die VG Wort vertritt die Rechte von Autoren. Die OLG-Richter ließen eine Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zu,
weil es um höchstrichterlich noch nicht behandelte Sachverhalte gehe (Az.: 29 U 1913/05).

Der Computer-Branchenverband BITKOM kritisierte das Urteil als herben Schlag gegen die Käufer, Händler und Hersteller von PC. Nach Angaben
des Verbandes wird das beklagte Unternehmen Fujitsu Siemens Computers das OLG-Urteil voraussichtlich anfechten. «Die gerichtlich bestätigte
Abgabe belastet den Hightech-Standort Deutschland mit einem dreistelligen Millionenbetrag und bremst die Verbreitung neuer Technologien»,
sagte Vizepräsident Jörg Menno Harms vom Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM).

Die Gebühr soll das grundsätzlich erlaubte Kopieren von Texten am PC finanziell abgelten und über Einrichtungen wie die VG Wort an die Autoren
ausgeschüttet werden. Entsprechende mit dem Urheberrecht begründete Gebühren werden bereits für Kopier- und Faxgeräte, Scanner sowie für
Audio- und Videogeräte erhoben, mit denen kopiert werden kann. Die VG Wort kämpft auch für eine entsprechende Abgabe auf Drucker.

Mit dem OLG-Urteil vom Donnerstag sei ein erstinstanzliches Urteil des Landgerichts München vom 23. Dezember 2004 im Grundsatz bestätigt, in
Einzelheiten aber etwas abgeändert worden, erklärte eine Gerichtssprecherin. Das Landgericht hatte die Abgabe mit 30 Euro wesentlich höher angesetzt.
Gegen dessen Entscheidung hatten sowohl das Unternehmen als auch die VG Wort Berufung eingelegt, die das Musterverfahren angestrengt hatte.

Die OLG-Richter hielten nun 12 Euro für ausreichend. Sie müssen nach Angaben der OLG-Sprecherin rückwirkend für alle seit dem 24. März 2001 von der
Firma importierten Geräte bezahlt werden. Das Unternehmen wurde auch zu einer entsprechenden Auskunftspflicht gegenüber der VG Wort verpflichtet.

Nach Ansicht des BITKOM-Vizepräsidenten zeigt das Urteil, wie dringend das veraltete deutsche Urheberrecht reformiert werden müsse. Sollte der BGH die
Abgabe jedoch bestätigen, so wäre Deutschland das einzige EU-Land mit einer pauschalen Urheberabgabe auf PC, betonte Harms.
«Wer seinen
Computer im Ausland bestellt oder kauft, bräuchte die Abgabe nicht zu zahlen.» Nach BITKOM-Angaben gilt das OLG-Urteil auch für Notebooks und Server.

Der Verband lehnt nach eigenen Angaben Urheberrechtsabgaben nicht grundsätzlich ab. Man wehre sich aber gegen eine übermäßige Ausweitung
der Gebühren, erklärte Harms. Schon jetzt zahlten die Hersteller eine Abgabe von 7,21 Euro für jeden CD-Brenner und von 9,21 Euro für DVD-Brenner.
«Wir lehnen ab, dass beim Kauf eines PC- Systems doppelt und dreifach abkassiert wird», sagte Harms.

Das Unternehmen Fujitsu Siemens Computers in Augsburg sieht nach dem OLG-Urteil die Politik am Zug. «Das Gesetzgebungsverfahren zum
Urheberrecht muss wieder mit voller Kraft aufgenommen werden», erklärte Unternehmenschef Bernd Bischoff. «Wir fordern den Gesetzgeber auf,
endlich eine klare gesetzliche Regelung zu schaffen. Denn es kann nicht angehen, dass die Urheberrechts-Verwertungsgesellschaften
auf Grund veralteter Rechtsnormen ein digitales Produkt nach dem anderen mit Abgaben belegen.»
Bischoff verwies auf Österreich
- dort habe der Oberste Gerichtshof festgestellt, dass keine urheberrechtliche Vergütungspflicht für Festplatten in PC bestehe.


Da das OLG-Urteil rückwirkend gelte, würden die Forderungen der VG Wort für die PC-Industrie in Deutschland zu Belastungen von rund 255 Millionen
Euro alleine für den Zeitraum 2002 bis 2004 und gut 100 Millionen in diesem Jahr führen.
Sollten alle weiter gehenden Forderungen der
Verwertungsgesellschaften - wie die ebenfalls geforderten Abgaben auf Multifunktionsgeräte - gerichtlich bestätigt werden, so seien
für einen durchschnittlichen kompletten PC-Arbeitsplatz bald rund 150 Euro allein an Urheberrechtsabgaben fällig.




© dpa - Meldung vom 16.12.2005 17:26 Uhr

Link dazu => http://portale.web.de/Computer/msg/6030428/



P.S.
Manche bekommen einfach den Hals und ihr Konto ohne gesetzliche Abgabe wohl nicht voll genug !
Was für Auswirkungen dies für die Multimedia-Landschaft in D hat, interessiert wohl keinen dabei.

Na dann kann man nur noch "Frohe Weihnachten" allen zukünftig davon Betroffenen wünschen :(
"Man kann alle Leute einige Zeit und einige Leute alle Zeit,
... aber nicht alle Leute alle Zeit zum Narren halten"
(Abraham Lincoln)


Gruß
Wolferl ;-)

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