(ebenfalls im Internet gefunden)
Aus der Reihe: Der "etwas" andere Humor !
...oder "Doris hat gesagt: Gerhard wir schaffen das!"
Der Traum
Schon früher hatte Gerhard S. diese Träume. 1999 war es schlimm, dann wurde es besser.
Doch dieser Traum, den Gerhard S. im März 2002 hatte, ließ ihn nicht mehr los.
Keineswegs war es so, wie man von Träumen immer sagt, daß er sich später an Einzelheiten nicht mehr erinnern könnte.
Diesmal stehen die Einzelheiten noch klar vor seinen Augen und lassen ihn erschaudern – immer wieder auf neue.
Es war auf dem Höhepunkt des NPD-Verbotsverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht.
Die V-Mann-Affäre hatte den Beginn der Hauptverhandlung verzögert.
Da schied die langjährige Vorsitzende des zweiten Senats und Präsidentin des Gerichts aus dem Amt.
Als Nachfolger erschien ein bis dahin völlig unbekannter Richter mittleren Alters aus einer norddeutschen Großstadt.
Schon nach wenigen Wochen entschied der zweite Senat, die Verbotsklage gegen die NPD nicht anzunehmen,
da sie offensichtlich unbegründet war.
Die eigentliche Sensation aber war das gleichzeitig verkündete Verbot
der amtierenden Bundesregierung und aller im Bundestag vertretenden Parteien.
Das Bundesverfassungsgericht, Hüterin des Grundgesetzes, begründete das Verbot u.a. wie folgt:
„Die Parteien des Bundestages haben über Jahre hinweg die Demokratie innerlich ausgehöhlt und nur noch als Fassade betrieben.
- Sie haben die Vorgaben des Grundgesetzes über die politische Willensbildung (Artikel 21)
und über die Gewaltenteilung (Artikel 20) faktisch außer Kraft gesetzt.
- Darüber hinaus haben sie sich den Staat zur Beute gemacht.
- Demokratische Mechanismen sind planmäßig außer Kraft gesetzt worden.
- Die Staatsführung hat sich vom Volk abgeschottet und sich ihr eigenes Regelwerk geschaffen.
- Sie hat Wohlverhalten durch die Teilnahme an Macht und üppiger Versorgung belohnt, Kritik durch Ausgrenzung und Kriminalisierung bestraft.
- So ist bereits ein wesentliches Merkmal der Demokratie, die Meinungsfreiheit (Art. 5, GG), nicht mehr gewährleistet,
weil mit Hilfe des § 130 StGB die Freiheit des Dialoges planmäßig einer unzulässigen Einschränkung unterworfen wurde.
- Im Einzelnen listete das BVG in der Urteilsbegründung eine Reihe von Verfassungsbrüchen durch die Regierungen der letzten 20 Jahre auf:
* Meinungsfreiheit gibt es nur noch innerhalb einer vorgegebenen Bandbreite. Artikel 5 GG ist faktisch außer Kraft gesetzt.
Durch die Paragraphen §129/130 StGB werden abweichende Meinungen nach Belieben kriminalisiert.
* Der Parteienstaat unterläuft die Vorgaben des Grundgesetzes über die politische Willensbildung (Artikel 21) und über die Gewaltenteilung (Artikel 20).
Die Parteien des Bundestages bilden ein politisches Kartell und betrachten den Staat als Selbstbedienungsladen.
Dies veranschaulichte das Gericht mit Beispielen skandalöser Überversorgung von Berufspolitikern.
* Die regierenden Politiker mißachten die Präambel des Grundgesetzes und brechen fortgesetzt ihren Amtseid,
indem sie die Massenzuwanderung von Wirtschaftsflüchtlingen fördern und damit die Voraussetzungen für einen Bürgerkrieg herbeiführen.
* Der Fraktionszwang im Berliner Parlament verstößt eindeutig gegen Art. 38, GG.
Auch der sogenannte „Verfassungsschutz“ ist verfassungswidrig, weil er selbst Tatbestände schafft, gegen die er dann vorgeht.
Dies habe das Verbotsverfahren gegen die NPD eindeutig ergeben.
* Der „besondere Schutz“ der Familie nach Artikel 6, GG besteht längst nicht mehr.
Die Krönung der kinder- und familienfeindlichen Politik aller Bundestagsparteien stellt die „Homo-Ehe“ dar,
deren faktische Gleichstellung mit der Ehe einer Verhöhnung der Familie entspricht.
* Nach Artikel 20 GG, hat alle Staatsgewalt vom Volke auszugehen.
Alle Bundestagsparteien haben aber zugestimmt, daß etwa 70 Prozent der nationalen Entscheidungskompetenzen
auf die Brüssel-EU verlagert wurden, einem undemokratischen, unüberschaubaren Funktionärsregime.
Die EU genügt ausweislich ihrer Organisation den fundamentalen Verfassungsprinzipien
(Gewaltenteilung, Demokratie und Subsidiarität) nicht einmal ansatzweise.
* Artikel 97 des Grundgesetzes fordert den unabhängigen Richter.
Tatsächlich konstatiert das BVG eine politisch induzierte Justiz.
Diese erkläre sich zwar stets für unabhängig, ist aber personell mit den regierenden Parteien verknüpft
und abhängig von Verwaltungs- und Besoldungsstrukturen, die korrumpierend wirken.
* Artikel 26, GG, wurde bereits mit der deutschen Beteiligung am Angriffskrieg gegen Jugoslawien verletzt.
Nach Art. 87a, GG darf die Bundeswehr nur zur Landesverteidigung eingesetzt werden.
Die Beteiligung an imperiale Angriffskriege der USA stellt einen klaren Verfassungsbruch dar.
Einzelne Äußerungen von Parteipolitikern wurden als Beleg dafür zitiert, daß die Verfassungsbrüche offen
und ohne jedes Unrechtsbewußtsein praktiziert wurden.
- So etwa die Maßregelung des SPD-Generalsekretärs H. Müntefering gegenüber Fraktionskollegen,
die ein von der Fraktionslinie abweichendes Abstimmungsverhalten gezeigt hatten.
- Ebenso eine Erklärung der CDU-Vorsitzenden A. Merkel zur „Freigabe des Fraktionszwanges“,
etwa bei der Abstimmung über die Stammzellenforschung.
- Als Beleg für die Verharmlosung von Massenmorden wurde eine Äußerung des Grünen (Bem. Ex-)MdB C. Özdemir herangezogen,
der in einem Zeitungsinterview vom 27.4.2001 die Verurteilung der Türkei wegen des Massakers an den Armeniern ablehnte,
„weil es die Versöhnung erschweren würde“.
Das BVG führte in der Begründung aus, daß die häufige Verwendung demokratischer Termini (z.B. „basisdemokratisch“, „Menschenrechte“,
„offene Gesellschaft“ etc) offensichtlich dem Zweck der Ablenkung von einer totalitären Grundeinstellung diente.
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Das BVG sah sich zum sofortigen Handeln veranlaßt,
weil durch die Einschränkung der Grundrechte im Zuge der sog. „Anti-Terrorpakete“ eine totalitäre Machtausübung unmittelbar bevorstand.
Ein weiterer Handlungsgrund war die Bekleidung hoher Regierungsämter durch Extremisten mit teilweiser krimineller Vergangenheit,
wie z.B. Joseph Fischer, Jürgen Trittin oder auch Verteidigern von Terroristen wie etwa Otto Schily,
Unterstützern von Massenmördern oder finanziellen und ideellen Förderung des PolPot-Regimes durch Joscha Schmierer und Tom Koenigs...“
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=>pers. Anmerkung: Tom Koenigs (u.a.) gründeten im September 1998 mit Ausstellungsleiter Hannes Heer,
einen Verein zur Förderung der (Anti-)Wehrmachtsausstellung - wenig verwunderlich, bei seiner Vorgeschichte...)
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Durch das Glasfenster seines neuen Bundeskanzleramtes sah Gerhard S. eine lange Kolonne Polizeifahrzeuge vorfahren.
Deutlich erkannte er Generalstaatsanwalt Dr. E., der ihm wohl den Durchsuchungsbescheid persönlich verkünden würde.
Verzweifelt überlegte Gerhard S. welche Unterlagen er noch vernichten sollte ...
Schweißüberströmt wachte Gerhard S. auf. Alles nur ein Traum?
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P.S. Einen ähnlichen Traum ...äääh Artikel - nur etwas aktueller
- hätte ich noch in Reserve