Beschlagnahmte (Träger-)Medien in Deutschland u.a.

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WolfVox (GER)
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Beschlagnahmte (Träger-)Medien in Deutschland u.a.

Beitrag von WolfVox (GER) »

"Sämtliche Trägermedien": u.a. Videofilme, DVDs, Laserdisc, Computer- und Videospiele, Bücher, Broschüren, Magazine, Comics, Fanzines und Tonträger.
Besonders beachtenswert ist der dortige Link zum Thema Re-Importe von z.B. DVD`s: http://www.heise.de/ct/01/01/156/


Der Link, mit den betroffenen Medien und den dazu gehörenden Gesetzestexte, hier =>http://www.bpjm.com/

Indiziert (und Bundesweit beschlagnahmt gemäß §§ 86a, 130, 130a StGB) wurden bei den Computerspiele u.a. dieses:
Wolfenstein 3D
Apogee Software, Garland/USA
ID Software, Mesquite/USA
lmagineer(UK)Ltd., Slough/GB BAnz. Nr. 20 vom 29.01.1994

Wolfenstein 3D
(engl. Fassung)
Gameboy Advance
Bam! Entertainment, San Jose/USA
BAnz. Nr. 224 vom 29.11.2003 [A]
Man beachte das Indizierungsdatum der zweiten Fassung und auf welchem System das Spiel laufen sollte... :wink:


Nicht zu vergessen, der Liebling der "meisten" Erwachsenen (hier) - zumindest den-jenigen lt. Gesetz :twisted:
Return to Castle Wolfenstein
Activision, Slough, Berkshire/UK
BAnz. Nr. 41 vom 28.02.2002

Return to Castle Wolfenstein
deutsche Version
Activision Deutschland, Burglengenfeld
BAnz. Nr. 81 vom 30.04.2002

...uuuund, last but not(=noch lange nicht) least:
Far Cry (Demo Version)

Ubi Soft Entertainment, Düsseldorf
BAnz. Nr. 63 vom 31.03.2004 [A]

Far Cry (engl. Vollversion)
Ubi Soft Entertainment, Düsseldorf
BAnz. Nr. 65 vom 02.04.2004 [A]

Da auf der deutschen Vollversion die engl. Version im vollen Umfang enthalten ist, beziehen sich die Indizierungsfolgen auch auf die deutsche Version.
Diese Version trägt das Kennzeichen der Obersten Landesjugendbehörden „keine Jugendfreigabe“.
Die Obersten Landesjugendbehörden machen darauf aufmerksam, dass das von der USK geprüfte und vom Ständigen Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden
gekennzeichnete Spielprogramm nicht mit dem auf dem im Handel angebotenen Bildträger identisch ist.
Es handelt sich bei dem in Rede stehenden Bildträger und Spielprogramm somit um ein NICHT gekennzeichnetes Produkt.

Was würde (wohl) ein typischer Engländer dazu sagen: "Far Cry" is funny - isnt it ?! :P


Übrigens... der bzw. unser aller "DUKE" ist ebenfalls dort und auch gleich mehrfach(=6 mal!) vertreten.
Na ob da ein paar der Herrschaften wohl über keinen (ausreichenden) Humor verfügen ? :roll: => :?

Apropos 6.
Eines der ersten 6 Computerspiele die in der dortigen Liste auftauchen war dieses:
Beach Head
Access-Micro-Händler, Mönchengladbach
BAnz. Nr. 162 vom 31.08.1985
Ein echter Brüller: Lächerliche C64-Pixel-Strichmännchen, werden durch die Aufnahme in den Index sogar noch geadelt :o
Ich habs ebenfalls gezockt, daher ist mir noch recht genau bekannt um was es dabei ging ...und wie es damals rüberkam.



Unter F.A.Q`s finden sich 7(!) Kategorien wonach z.B. ein VIDEO eingestuft wird:

Zitat:
#1 freigegeben ab 16 Jahren und darunter
#2 Nicht freigegeben unter 18 Jahren (seit 01.04.2003 ersetzt durch Punkt 3)
#3 Keine Jugendfreigabe
#4 ohne Freigabe der FSK
#5 indiziert
#6 Pornographie
#7 beschlagnahmt / eingezogen
Ende Zitat.


Ob ein Film "nur" ge- bzw. ver-schnitten erschienen / gesendet wurde,
gibt es übrigens hier =>http://www.ofdb.de/view.php?page=start



Apropos Datum.
Da feiert die BPjM doch tatsächlich nächstes Jahr (schon) ihr 20jähriges Jubiläum - aber hallo, welch ein Rekord.
Mich würde nur mal deren Fazit, nach so einer langen (Schutz-der-Jugend-)Zeit, brennend interessieren...
Statistik

Aktueller Stand: 30. April 2004
Indiziert

Videotitel
2823

DVD
10

Laser-Video-Disc
28

Video CD
1

Filme gesamt:
2862

Computer / Videospiele
388

Printmedien ab 1993
193
(Bücher, Broschüren, Comics, etc.)

Tonträger
371
(Schallplatten, CDs, MCs)


Vorausindizierungen
3


Bundesweit beschlagnahmt
gemäß §§§ 86a, 130, 130a StGB


Computerspiele
10

CD-ROM
1

Tonträger
57

Video
1

Printmedien
41

Softwareversionen
3


Bundesweit beschlagnahmt
gemäß §131 StGB


Videotitel
153

DVD
36

Laser-Video-Disc
25

Kinofilme
5

Computerspiele
4

CD-ROM
2


Printmedien
13

Tonträger
5


Bundesweit beschlagnahmt
gemäß §184 Abs. 3 StGB


Videotitel
129

Kinofilme
4

Computerspiele
2


Printmedien
243

Tonträger
3

Bundesweit beschlagnahmt
gemäß §§185, 187 StGB


2 Titel

Listenstreichungen
gemäß §§18 Abs.4, 23 Abs.7 JuSchG



01.01.2002 - 31.12.2003
35 Titel

01.01.2001 - 31.12.2002
36 Titel

01.01.1999 - 31.12.2000
7 Titel

01.01.1997 - 31.12.1998
9 Titel

01.01.1995 - 31.12.1996
13 Titel

01.01.1993 - 31.12.1994
12 Titel

01.01.1991 - 31.12.1992
12 Titel

Werft dort (auch) mal einen Blick in die dortige "Listenstreichungen", "Aktuelles" und "Fundgrube"...
Und viele andere (wie ich finde: hochinteressante!) Infos (+ garantierten Knaller!) gibt es dort ebenfalls noch zu "bestaunen" 8)


Na denn... have fun :twisted:


P.S. Man beachte auch die Einträge im dortigen Gästebuch :P
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Beitrag von silver »

ist doch lächerlich. hab ich das richtig verstanden das auch die deutsche version von rtcw und farcry nun verboten ist?
wenn ja dann 1) aufwiedersehen öffentliche und vorallem öffentlich bekannt gegebene lans.
2) warum wird so ein spiel 1-2 monate nach verkaufsstart verboten? das macht in meinen augen keinen sinn. die leute die es wollen haben es warscheinlich in der ersten woche gekauft. die rücken die teile sowieso nicht mehr raus. ich werde eure gesetzte nie begreifen. vorallem nicht die, die sowas verzapfen. amerika ist in sachen sex total prüde und bei gewalt offen. in deutschland ists anderes rum. bin ich froh das es bei uns ein gesundes mittelmaß gibt.
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Beitrag von Master Mayhem »

FarCry und RtCW ist ja "nur" indiziert, und nicht beschlagnahmt - d.h. über 18 unterm ladentisch zu kaufen

da ich selber Vater bin, begrüße ich das sogar....ich möchte nicht, dass meine tochter mit 12 oder 14 solche Spiele spielt.....mit 16 oder 17 könnte man das noch überlegen, aber da die nen mädel ist, spielt die wahrscheinlich eh kein computer in dem alter.....ich hab von 15 bis 22 auch kein computer gehabt, sondern das leben, die liebe und partys genossen.....sex, drugs 'n' rock 'n' roll!!

obwohl wenn die damit mit 14 anfängt bekomm ich auch nen rappel und knöpf sie mir mal vor....
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Beitrag von WolfVox (GER) »

hab ich das richtig verstanden das auch die deutsche version von rtcw und farcry nun verboten ist?
wenn ja dann 1) aufwiedersehen öffentliche und vorallem öffentlich bekannt gegebene lans.
Zu RtCW: nein, siehe das dazu passende Datum zur Indizierung.
Bei einer Beschlagnahmung, wie im Fall von "Wolfenstein 3D", ist der Vertrieb, Werbung etc. generell verboten.

Far Cry hat (im Moment) ebenfalls KEINE Jugendfreigabe.
Keine Jugendfreigabe bedeutet aber auch, dass auf einer "ab 18"-LAN, das Spiel völlig legal gezockt werden kann :wink:

Wenn ein indiziertes Spiel(=ab 18 ) auf einer (öffentlichen) U16-LAN zum zocken angeboten wird, gilt:
Verstöße gegen die Abgabe-, Verbreitungs- und Werbeverbote
Wer gegen die Vorschriften des § 15 JuSchG verstößt, macht sich strafbar!

Ein Verstoß kann mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden. Strafbar ist nicht nur vorsätzliches, sondern auch fahrlässiges Handeln.

Vorsätzlich handelt, wer bewusst und willentlich gegen das Gesetz verstößt.
Fahrlässig handelt, wer bei genügender Sorgfalt hätte erkennen können, dass das Medium, das er verbreitet, indiziert oder schwer jugendgefährdend ist.
Die Strafverfolgung ist Aufgabe von Polizei und Staatsanwaltschaften.



Elternrecht und Jugendschutz

Gemäß § 27 Abs. 4 JuSchG sind die Strafvorschriften des Jugendschutzgesetzes nicht anzuwenden,
wenn eine personensorgeberechtigte Person das Medium einem Kind oder einer jugendlichen Person anbietet, überlässt oder zugänglich macht.

Dies gilt nicht, wenn die personensorgeberechtigte Person durch das Anbieten, Überlassen oder Zugänglichmachen ihre Erziehungspflicht gröblich verletzt.
Dies ist zwar (reinstes) Beamtenkauderwelsch, aber durchaus verständlich geschrieben, wenn man davon NICHT betroffen ist 8)


Zu deinem 2ten Punkt:
Unreal-Tournament (99) hat es (erst) nach knapp 4 Jahren erwischt.
Was machen da schon ein paar Wochen frei verkäuflicher Zeit von "Far Cry", "C & C: Generals" u.a. aus ?


Ob Amerika auf der einen Seite total prüde und Deutschland dies eher nicht ist, möchte ich jetzt mal offen lassen.
Die Frage ist eigentlich eher, wo jeder Einzelne seine ganz persönlichen Grenzen sieht bzw. diese festlegt.
Wenn ich mir jedoch hinter dem bpjm-Link ansehe, was sich alles hinter beschlagnahmte Print-Medien findet, dann sehe ich dort zumindest einiges,
was (in meinen Augen) eine sehr problematische Auseinandersetzung mit der eigenen (deutschen) Geschichte widerspiegelt.


Trotzdem halt ich generell solch eine Einrichtungen wie die bpjm, usk etc. für sinnvoll und größtenteils auch für nötig.
Zumal es sich bei den "meisten" der beschlagnahmten / indizierten Titel wirklich nur um Schund der billigsten Machart handelt.
Andererseits stellt sich mir aber dann die Frage: Wer kontrolliert eigentlich den jeweiligen Zensor ? :roll:



Hinweis: Der von mir angegebene bpjm-Link ist "NICHT" der von der Bundesprüfstelle, sondern eine private Seite.
Diese findet sich hier: http://www.bundespruefstelle.de/
Der von der USK hier: http://www.usk.de/


Aktueller Auszug der Bundesprüfstelle(=bpjm)
Indizierungen Listenteile A und B Indizierte Trägermedien
Stand: 30.04.2004

Indizierte Trägermedien Filme Videos ­ DVDs ­ Laser-Disks
2.857



Spiele Computerspiele ­ Videospiele
388



Printmedien Gesamtliste Bücher ­ Broschüren ­ Comics
872



Tonträger Schallplatten ­CDs MCs
356



Vorausindizierungen
3






Indizierungen nicht öffentliche Listenteile C und D

Indizierte Telemedien sowie Trägermedien, deren Listenaufnahme gemäß § 24 Abs. 3 Satz 2 JuSchG "nicht öffentlich bekannt gemacht wird".
Stand: 30.04.2004


Telemedien Online-Angebote
815

Trägermedien Flugblatt Beschlagnahmen/Einziehungen
1



beschlagnahmte Trägermedien (soweit der BPjM mitgeteilt)
Stand: 30.04.2004


Bundesweite Beschlagnahmen nach §§ 86a, 130 und 130a StGB
110

Bundesweite Beschlagnahmen nach § 131 StGB
240

Bundesweite Beschlagnahmen nach 184 III StGB
(seit 01.04.04 §§ 184 a und 184b)
182

Bundesweite Beschlagnahmen nach §§ 185, 187 StGB
2
...und die Antragsstatistik vom 01.01.2003 -­ 31.12.2003 hier: http://www.bundespruefstelle.de/Texte/m1_Ea_txt.htm
Zuletzt geändert von WolfVox (GER) am Di 25. Mai 2004, 18:49, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von silver »

danke für die aufklärung.

mit der ach so schlimme "deutsche" geschichte will ich als österreicher garnicht erst anfangen. das sitzen wir im selben boot nur das wir auf der seite der leute sitzen die öffentlich darüber reden und ich persönlich finde das es weit schlimmeres gegeben hat als den ww2.

noch mal danke für die richtigstellung. seh mich bei euren konfusen gesetzten nicht mehr raus.

@tyler
ich bin der 0815 amokläufer. spiele seit ich klein bin sowas. bin jetzt bald 19 und hab mit doom, quake, wolf 3D angefangen. also passt auf ich könnte jeden moment ausrasten. :D alles quatsch. ich lebe gegen die statistik.
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Beitrag von WolfVox (GER) »

also passt auf ich könnte jeden moment ausrasten. :D alles quatsch. ich lebe gegen die statistik.
Ich denke nicht, dass Bundesprüfstelle und die jeweiligen (Schutz-)Gesetze damit nur Gewalttaten verhindern wollen.


Siehe unter Bundesprüfstelle -> Aufgaben -> Zuständigkeiten:
Aufgaben der BPjM

Jugendgefährdende Medien auf Antrag von Jugendministerien und ­ämtern und der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) bzw. auf Anregung anderer Behörden und aller anerkannten Träger der freien Jugendhilfe strafbewehrten Verboten zu unterwerfen, damit sie nur noch Erwachsenen, nicht aber Kindern oder Jugendlichen zugänglich sind

Förderung wertorientierter Medienerziehung

Förderung von Selbstkontrolle der Gewerbetreibenden

Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Probleme des Jugendmedienschutzes


Siehe unter Bundesprüfstelle -> Aufgaben -> NICHT Zuständigkeiten:
Unzuständig ist die Bundesprüfstelle, wenn das Medium keinen Inhalt im Sinne eines bestimmten Gedankenzusammenhangs vermittelt.


Ausgenommen von der Zuständigkeit der BPjM sind weiterhin Rundfunksendungen, die als eigene Kategorie nicht unter den Begriff der Telemedien fallen. Es dürfen generell aber nur solche Spielfilme ausgestrahlt werden, bei denen die Bundesprüfstelle festgestellt hat, dass die Sendefassung mit einer seinerzeit indizierten Videoversion nicht mehr ganz oder im wesentlichen inhaltsgleich ist. § 4 Abs. 3 JMStV führt dazu aus:

„Nach Aufnahme eines Angebotes in die Liste nach § 18 des Jugendschutzgesetzes wirken die Verbote nach Absatz 1 und 2 auch nach wesentlichen inhaltlichen Veränderungen bis zu einer Entscheidung durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien.”

Keine Zuständigkeit hat die Bundesprüfstelle für Video- und Kinofilme,
die von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) gekennzeichnet worden sind mit:

- freigegeben ohne Altersbeschränkung,

- freigegeben ab sechs Jahren,

- freigegeben ab zwölf Jahren,

- freigegeben ab sechzehn Jahren,

- keine Jugendfreigabe.


Das gleiche gilt auch für Computerspiele,
die von der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) gekennzeichnet wurden mit:


- freigegeben ohne Altersbeschränkung,

- freigegeben ab sechs Jahren,

- freigegeben ab zwölf Jahren,

- freigegeben ab sechzehn Jahren,

- keine Jugendfreigabe.


Für die Indizierung dieser Trägermedien ist die BPjM nur noch zuständig, wenn sie kein Kennzeichen haben.


Beschlagnahmen und Einziehungen von Medien gehören ebenfalls nicht zum Tätigkeitsbereich der Bundesprüfstelle.
Sie sind Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden.
Wobei ein Wort wie "Unzuständig" wohl auch nur in Deutschland vorkommen und dort evtl. verstanden wird :twisted:



Nachtrag:
Hier gäbe es Infos für Gegner von Zensur durch Institutionen bzw. Einrichtungen wie der BPjM, USK... :
http://www.beepworld.de/members5/zensur/
...und Banner etc. http://www.bpjs-klage.de/pages/downloads.php
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Beitrag von silver »

jetzt kommt mir natürlich die frage was ist jugendgefährdent. ich finde spiele wie postal wo man leute anpissen kann als jugend gefährdent an. ich für meinen teil spiele sollche spiele meist nicht. andere hingegen gefällt es und je nach psyche kommt was anderes raus. jugendschutz ist schon ok. sind natürlich nicht alle wie ich. hab mich früher nur geärgert wenn ich was im kino ab 16 als 12 jähriger nicht sehen durfte. habs mir halt dann daheim angesehen. aber sehr viele jugendlich brauchen das halt. ich kenn auch welche in meinem alter die bei wolfenstein sagen: "jaja geil soviel blut oder jetzt hab ich die scheiß juden wieder durchlöchert" und solchen leuten würd ich am liebsten sofort eine verpassen. daher ist jugendschutz schon was gutes wie man ihn auch immer definieren mag. aber ein spiel wie farcry wegen seines ragdolls zu indizieren finde ich ein frechheit. am spiel inhalt ändert das nichts. oder grünes blut. ist für mich egal. ich seh da keinen unterschied. hingegen schon bei spielen wie half life wo plötzlich roboter vor mir stehen hätten können wenn ich nicht in einem alpenland leben würde :D
solche form von spiele zerstörung finde ich krank. und leider wird den deutschen entwicklern der boden unter den füßen weggezogen. nochdazu werden spiele für österreich oder die schweiz allein nicht übersetzt. stört mich nicht aber ich finds trotzdem schade. so ich glaub du weist um was es mir geht.

omg der satzbau ich eine tragödie.

btw das war mehr als ein satz. :D

PS: ich fragge für den weltfrieden.
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