Seite 3 von 7

Verfasst: Di 7. Jan 2003, 13:29
von Cooper
Das mit dem Streifenwagen war jetzt ein bissel Bild
Die Polizei ist doch das ausführende Ordnungsorgan (wie auch immer) und wenn da einer abhaut und die hinterher ist der "Gefahr in verzug" (oder so) da ist es dennen erlaubt den/die Täter dingfest zu machen wenn dabei keine Gefährdung dritter eintritt ...

Verfasst: Di 7. Jan 2003, 13:54
von WolfVox (GER)
@Cooper

Schön das dir das aufgefallen ist, und du dies auch noch gut und vor allem recht gut beschrieben hast :wink:

Die andere Frage die sich dabei automatisch stellt wäre dann wohl, was eigentlich genau die Hauptaufgabe des BKA`s ist ??
Am besten schaust du aber mal selber nach, was sich genau dahinter verbirgt ?!
Siehe hier: http://www.bundeskriminalamt.de

Zum (eigentlichen) Thema Internet gibts dort übrigens ebenfalls einen (leider etwas verborgenen) Hinweis Anno 2/2000.
http://www.bundeskriminalamt.de/aktuell ... ame_e.html
Und dort unter anderem das Stichwort: Urheberrechtsverletzung.

Zitat daraus:
Die Teilnehmer der Informationsveranstaltung "Bekämpfung der Kriminalität im Internet" sind sich einig, dass das Internet keinen rechtsfreien Raum darstellen darf. Strafbare Handlungen sollen gemeinsam verhindert und sofern geschehen, konsequent verfolgt werden. Dabei sind bestehende Datenschutzrechte der Nutzer zu wahren."
Ende Zitat.

Immerhin sollen dabei wenigsten die "Datenschutzrechte der Nutzer gewahrt" bleiben.
Na ja. Wer sich hinter so etwas verstecken will, wenns dann mal drauf ankommt... 8)
Den Kopf einfach nur in den Sand zu stecken dürfte dann wohl ein besseres Versteck darstellen, denke ich :D

Verfasst: Di 7. Jan 2003, 14:11
von Cooper
Ich will ja jetzt nichts schön reden aber :

15. und 16. Februar 2000

Im Interesse der Öffentlichkeit, insbesondere des Jugendschutzes und des Schutzes der Menschenwürde, richtet sich das Hauptaugenmerk auf folgende Kriminalitätsfelder:

Verbreitung/Besitz von kinderpornografischen Dateien
Veröffentlichung volksverhetzender Inhalte
Wirtschaftskriminalität und “Internetbetrug”
Urheberrechtsverletzung
Betäubungsmittel- und Waffenkriminalität und andere Deliktsbereiche unter Ausnutzung des Internet
Hacking und Computersabotage

Wenn man sich da das Datum ansieht ist das doch mehr wie veraltet ! Das sind die zeiten von Napster gewesen da sind Filme nicht im Großen stiehl geladen worden wie jetzt !
Es sind einfach zuviele die Filme u.s.w. saugen , für den eigenbedarf ist das doch auch ok aber ich denke es geht doch hauptzächlich auch um die verbreitung = verkauf solcher sachen ! Da solle man mehr draufschauen das saugen ist nicht zu unterbinden WIE auch ? Du darfst ja auch Drogen besitzen ! ....

Verfasst: Di 7. Jan 2003, 14:29
von Bazillus
an deiner rede ist zum schluss der knackpunkt für mich !
wo bitte ist es in ordnung für sich selber zu rauben und es dann zu konsumieren?! genau dieser kunde fehlt und wird immer fehlen,weil er sich das immer und immer wieder ziehen wird.
und ob er es dann verhöckert oder einfach nur weiter verschenkt ist doch dann zweitrangig ,um nicht zu sagen scheiss egal ! :idea: :idea: :idea: :roll:

Verfasst: Di 7. Jan 2003, 14:37
von WolfVox (GER)
@Cooper

Da du dich bei dem Thema u.a. "Filme saugen aus dem I-Net" wohl weder von irgendeiner Gesetzeslage noch von irgendwelchen Postings auch nur Ansatzweise überzeugen lassen willst, oder du es wohl immer noch wie es scheint, dies nicht als strafbare Handlung oder auch nur das I-Net scheinbar als rechtfreien Raum ansiehst, dürfte es wohl andererseits eigentlich auch für dich kein größeres Problem darstellen, doch mal eine E-Mail- oder sonstige Anfrage ans BKA zu stellen, ob dies tatsächlich so ist wie du es dir vorstellst, oder ob der Artikel zu der Informationsveranstaltung Anno 2/2000 wohl mittlerweile seine Gültigkeit verloren hat.

Am besten fragst du aber mal gleichzeitig dann auch noch mit nach, bei welchen Tatbeständen genau (z.B. nur zur Verfügung stellen von Downloads im I-Net, oder auch nur das entsprechende Saugen davon, oder Weitergabe derselben etc.) welche Strafen evtl. denjenigen dann erwarten dürfen.
Anschließend stellst du dann das oder die Schreiben hier rein, damit auch die letzten Spekulation darüber ausgeräumt sind.

So machst du es und wir erwarten dann hier alle das Ergebnis deiner Auskunft beim BKA, gell ?! :wink:

Verfasst: Di 7. Jan 2003, 14:39
von Bazillus
:twisted: *WUAHAGHAGAGA*

Verfasst: Di 7. Jan 2003, 15:08
von WolfVox (GER)
@Bazillus

Yoh.
So oder so ähnlich dürfte dann auch seine Anfrage beim BKA über die Legalität solcher Aktionen im Fazit ausfallen :D

Seine Anfrage kommt bei denen bestimmt ans Schwarze Brett als Lacher des Monats mit guten Titel-Chancen fürs ganze Jahr 8)

Verfasst: Di 7. Jan 2003, 15:11
von Cooper
Zwei paar Schuhe !
und ob er es dann verhöckert oder einfach nur weiter verschenkt ist doch dann zweitrangig
Denke doch das das der knackpunkt ist ... für den eigenbedarf und an bekannte verschenken is doch ok aber wer daraus ein geschäft machen will macht sich erst richtig strafbar denn der verkauft das was nur der darf der das Copyright hat ...
Ps: Ich nenne das nicht Rechtefreien raum sondern eher Grauzone !

Gruß Cooper

Verfasst: Di 7. Jan 2003, 15:19
von Bazillus
ach gott ! NEINverdammt es ist nicht o.k weils im ganzen kein unterschied ist ob du den rotz verschenkst oder verkaufst.
logo schädigt die/der penner die/der das zeugs auch noch verscherbelt die ganze maschenerie noch mehr,aber das ist dann auch nimmer so wild .es geht um das "Überhaupt"...............

Verfasst: Di 7. Jan 2003, 15:40
von Cooper
Bazillus hat geschrieben: .es geht um das "Überhaup"...............
ROFL

Verfasst: Di 7. Jan 2003, 15:45
von WolfVox (GER)
@Cooper
Denke doch das das der knackpunkt ist ... für den eigenbedarf und an bekannte verschenken is doch ok aber wer daraus ein geschäft machen will macht sich erst richtig strafbar denn der verkauft das was nur der darf der das Copyright hat ...

Yooooaaaah ... knapp daneben, ist aber deshalb natürlich trotzdem vorbei... leider.

Es ging hier prinzipiell um die Saug-Geschichten aus dem I-Net, richtig ?!

1) Hat das grundsätzliche Copyright (=Kopierrechte) erstmal nur die jeweilige Plattenfirma und NIE eine Privatperson.
Ausser das jeweils gültige Gesetz berechtigt einen dazu.
Siehe auch mein Satz oben: "Grundsätzlich ist erstmal alles verboten was nicht ausdrücklich erlaubt ist".

2) Kannst du von deinen selbst erworbenen, sprich bezahlten (NUR) Musik-CD`s z.B. eine oder mehrere Kopien herstellen - richtig.
Diese darfst du anschließend (unendgeldlich) in deinem Bekanntenkreis auch verteilen. Sollte sich jedoch darauf auch nur 1 Titel befinden, der nicht legal (z.B. durch saugen) in deinen Besitz gekommen sein, ist es mit der ganzen Legalität, sprich Gesetzgebung für dich schon wieder Essig.

Daraus folgt:
3) Da sich in jeglicher Saugware auch nicht in irgendeiner Art und Weise von DIR Ab- oder Ausgabe zur Beschaffung dadurch an z.B. die GEMA (für Audio-Titel) ergeben, hast du natürlich auch NULL Rechte daran erworben diese zumindest für dich vervielfältigen zu dürfen.
Laut momentaner Gesetzeslage ist dies zumindest (noch) so.

4) Bei "gekauften" Filmen ist es, wie auch bei Software, natürlich auch nur wenn überhaupt EINE Kopie für den privaten Bereich zulässig. Natürlich dies auch nur dann, wenn dazu NICHT ein etwaiger Kopierschutz dabei gecrackt wird.
Hierbei ist das Copyright des Rechteinhabers zu beachten, sonst kanns gewaltig im Karton rauchen äh kosten :twisted:
Siehe nähere Gesetzesbeschreibung dazu hier im Thread, von [BBF]Sepp Verfasst am: Jan 07, 2003 6:54 am


Warum eigentlich einfach, wenns auch kompliziert geht - gell Meista Cooper 8)
Oder sitzt du einfach nur (bei dem Thema?) gehörig auf der Leitung ?! :P

Verfasst: Di 7. Jan 2003, 16:00
von WolfVox (GER)
@Cooper

Ich sehe gerade das du dich köstlich über den Bazillus-Beitrag, oder Teile davon amüsierst mit deinem: ROTFL.
Na zum Lachen finde ich dann eher wohl deine immer noch andauernde Begriffstutzigkeit zu diesen Thema.
Wenn es tatsächlich nicht gar so traurig wäre wie es wohl in Wirklichkeit wohl ist, bestände ja eigentlich noch eine wage Hoffnung.

Wie auch immer.
Ich denke, da du es bis hierher nicht großartig gerafft hast um was es geht, beende ich hiermit meinerseits das Thema.

Schreib deine weiteren Probleme vielleicht einfach ans Dr.Sommer-Team - da wird dir sicher erschöpfend geholfen :D
Vielleicht kommst du dabei sogar noch ins Pfernsehen. In der genannte Zeitschrift ist dir aber ein Platz ganz sicher *LOL*

Verfasst: Di 7. Jan 2003, 16:17
von Bazillus
is o.k Cooper.....

Verfasst: Di 7. Jan 2003, 16:48
von Cooper
Lustige einstellung herr Richter (Wolfvox)
Grundsätzlich ist erstmal alles verboten was nicht ausdrücklich erlaubt ist
Wir leben in einer Demokratie da ist das genau umgekehrt ! Weil man kann nichts verbieten was man nicht kennt !
Hat das grundsätzliche Copyright (=Kopierrechte) erstmal nur die jeweilige Plattenfirma und NIE eine Privatperson.
Ausser das jeweils gültige Gesetz berechtigt einen dazu.
Copyright heist das sie das "Verkaufen" dürfen . hast du das nicht und du verkaufst es machst du dich strafbar . Sonst nennt man das Schenkung,oder Tauschhandel .

Eine Diskusion macht das eben aus ->Verschiedene Meinungen . Is noch lange kein grund herrablassend zu werden . :roll: Aber naja...

Abwarten und Tee-trinken ...

Gruß Cooper

Verfasst: Di 7. Jan 2003, 17:01
von Bazillus
somit hätten wir uns nun alle ausgetauscht ! auf den nächsten "Thread"
:wink: