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Nicht Krankenversichert - Was jetzt?

Verfasst: Di 14. Okt 2003, 02:11
von City][Sepp
Mal was total Off-Topices:

Durch einen saublöden Zufall bin ich seit 01.01.2003 nicht mehr krankenversichert! Dies ist mir erst gestern Nachmittag aufgefallen. Dazu gekommen ist es, da ich bereits vor einem Jahr eine Kündigung an meine alte Versicherung geschickt hatte, diese sich jedoch nicht mehr gemeldet haben und ich mir dann dachte: "Pfeif drauf, jetzt wartest erstmal noch ab, was sich auf dem Versicherungsmarkt tut". Ich hab das dann eben nicht weiter verfolgt. Insofern trage ich gewissermassen ja eine "Teilschuld". Wäre die Versicherung aber nicht dazu verpflichtet gewesen, zumindest meinen Arbeitgeber mal davon in Kenntnis zu setzen, dass dieser ungerechtfertigt Geld an die Versicherung überweist? Mein Arbeitgeber wusste definitiv nichts davon.

Auf jeden Fall wurden meine Beiträge weiterhin an meine ehemalige Versicherung überwiesen, welche diese auch nicht zurücküberwies und meinen Arbeitgeber somit in dem Glauben lies, dass ich wohl weiterhin versichert sei. Auch ich dachte, da ja die Beiträge gezahlt wurden, dass ich versichert bin.

Heute habe ich natürlich gleich eine neue Versicherung telefonisch kontaktiert und dort um Aufnahme gebeten. Von dort erhielt ich die Auskunft, dass mich diese nicht ohne Kündigungsbestätigung meiner alten Versicherung aufnehmen würden. Diese erhalte ich wohl hoffentlich morgen.

Lange Rede kurzer Sinn:

Weiss jemand, was nun die Konsequenz gewesen wäre oder in den nächsten 2 - 3 Tagen noch ist, wenn eine Krankenbehandlung anfallen würde? Extrembeispiel: Unfall mit schweren Verletzungen. Sowas kann ja bekanntlich schweineteuer werden...

Ich will mal nicht hoffen, dass es dazu kommt, aber ausschliessen kann man es ja nie...

Wäre nett, wenn sich jemand damit auskennt, dass er hier mal was dazu posted.

Verfasst: Di 14. Okt 2003, 07:43
von Mad Max(GER)
Also wenn dein Chefe noch dahin überwiesen hat und die Versicherung nichts unternommen hat,biste auch da noch Versichert!!Punkt aus und lass dir net anderes erzählen :wink:

Verfasst: Di 14. Okt 2003, 10:28
von Bazillus
eben,den du hast jauch nix unterschrieben.oder hab ich waws überlesen ?! :roll: nein im ernst,wie Mad sagt.wenn die kräftig die kohlen weiterhin gebunkert haben solltest rechtlich abgesichert sein.
mal angenommen es wäre wirklich waqs passiert zu der zeit,was man ja nicht hoffen will.dann müssten die ihrer pflicht nach kommen.auch wenns eventuell bis zum greicht gegangen wäre.....

Verfasst: Di 14. Okt 2003, 11:31
von Timewarp
Hmm.

Das ist ja mal sehr seltsam von dieser Krankenkasse. Die hätten dir doch im Prinzip die Kündigungsbestätigung schon schicken müssen als du gekündigt hattest damit du dich wo anders anmelden kannst. Wenn diese Kündigung immer nötig ist um sich bei einer neuen Krankenkasse anzumelden dann haben sie das ja praktisch verhindert. Die Zahlungen weiterhin einfach so anzunehemen ist sicherlich auch nicht korrekt. Also würde ich aus diesen 2 Dingen im zweifelfalle Folgern das sie für dich verantwortlich sind. Wenn mir auch nicht ganz klar ist warum du da nichtmal nachgehakt hast.

Verfasst: Di 14. Okt 2003, 20:23
von Old Man (GER)
Keine Sorge, du bist auf jeden Fall durchgehend krankenversichert, entweder bei der vorherigen KK oder nach erfolgter Kündigung bei der neuen KK. Wenn du nicht zu den Großverdienern gehörst, also unter der Beitragsbemessungsgrenze liegst, bist du pflichtversichert! Bei welcher Kasse du bleibst oder neues Mitglied wirst, ist deine Entscheidung. Auf jeden Fall bleibst du also lückenlos versichert. Wenn dir jetzt etwas passiert, Zeigefingerfraktur nach RtCW oder ET spielen :mrgreen: zum Bleistift, kannst du die Krankenversichertenkarte deiner bisherigen Kasse benutzen, diese rechnet dann mit der neuen Kasse ab. Wundert mich allerdings, dass du a) noch keine Kündigungsbestätigung und b) keine Aufforderung zum zurückschicken deiner bisherigen Krankenversichertenkarte erhalten hast :shock: .

Verfasst: Di 14. Okt 2003, 20:46
von City][Sepp
Eben das wundert mich ja auch... :mrgreen:

Verfasst: Mi 15. Okt 2003, 14:25
von Kaos
Old Man says:
Wundert mich allerdings, dass du a) noch keine Kündigungsbestätigung und b) keine Aufforderung zum zurückschicken deiner bisherigen Krankenversichertenkarte erhalten hast
Gehört Bayern nicht zu den Ostblockländern :?: , da gehen die Uhren
halt ein bisserl anders :mrgreen: :mrgreen:

Aber Spaß beiseite, stimme Old Man zu, solange Du keine Kündigungs-
bestätigung bekommen hast, bist Du noch versichert.

Und das nächste Mal, wenn Du so was machst, nimmst ein Einschreiben
mit Rückschein, dann klappt´s auf jeden Fall.

Verfasst: Mi 15. Okt 2003, 16:39
von Freak-Force
also:

solange du keine kündigungsbestätigung hast, bist du noch bei der alten versichert

old-man peilt es voll!!! :wink:

allerdings gilt auch folgendes: Die Kündigung eines pflichtversicherten Mitglieds wird aber nur dann wirksam, wenn der bisherigen Krankenkasse bis zum Ende der Kündigungsfrist eine Mitgliedschaft bei einer anderen Krankenkasse durch Vorlage einer entsprechenden Mitgliedsbescheinigung nachgewiesen wird.

das haste wohl versäumt - ergo: kündigung unwirksam!