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Das Neue Urheberrecht !

Verfasst: Mo 15. Sep 2003, 18:11
von Cooper
Seit dem Samstag den 13.09.2003 ist ein neues Urheberrecht das die leutz nachdenklich macht vom Gesetzgeber eingeführt worden.

Die Folgen des neuen Urheberrechts

Die Bundesregierung hat das Urheberrecht neu geregelt. Das "Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft" hat weitreichende Auswirkungen für alle Zweige der Unterhaltungsindustrie. Wir haben die wichtigsten Gesetzesänderungen zusammengefasst.

Wissenschaftsklausel (§52a)
Unter bestimmten Voraussetzungen können urheberrechtlich geschützte Werke für Wissenschaft und Unterricht öffentlich zugänglich gemacht werden. Filme dürfen vor Ablauf einer Zweijahresfrist nach Kinostart nur mit Einwilligung des Rechtinhabers öffentlich zugänglich gemacht werden.
Privatkopie (§ 53)
Kopien zum privaten Gebrauch sind weiter zulässig, die Vorlage darf aber nicht aus "offensichtlich rechtswidrigen" Quellen stammen.

Folgen:
Das Vervielfältigen von Raubkopien ist verboten
Das Down- und Uploaden in Internettauschbören ist verboten
Privatkopie von digitalen Datenträgern ist erlaubt
Dritte dürfen unter bestimmten Voraussetzungen Kopien anfertigen, aber unentgeltlich, d.h. Schulhofpiraterie ist nicht zulässig
Die Erlaubnis, Privatkopien anzufertigen, gilt nicht bei Computerprogrammen, Betriebssystemen und Spielen
Problem:
Unklare Formulierung "offensichtlich rechtswidrig"
Keine Unterscheidung zwischen analog und digital
Kopierschutz (§§ 95a - 95d)
Der Urheber kann seine Werke mit einem Kopierschutz versehen, der nicht ohne weiteres entfernt werden darf. Der Rechteinhaber muss aber einen bestimmten Kreis an Berechtigten die Mittel zur Verfügung stellen, den Kopierschutz zu umgehen. Berechtigt sind z.B. Behinderte, Forschungseinrichtungen aber auch unter bestimmten Voraussetzungen Privatpersonen, die eine Kopie für den Privatgebrauch anfertigen wollen.

Folgen:
Kopierschutz auf CDs, DVDs etc. darf nicht geknackt werden
Software zum Aushebeln von Kopierschutz ist nicht mehr erlaubt
Anleitungen zum Umgehen von Kopierschutz dürfen nicht mehr verbreitet werden
Datenträger mit Kopierschutz müssen deutlich als solche gekennzeichnet werden
Aber: Umgehen des Kopierschutz zu privaten Zwecken erlaubt! Rechtinhaber kann zivilrechtlich Schadensersatz einfordern.
Problem:
Paradoxon: Kopierschutzmechanismen dürfen nicht umgangen werden - zu privaten Zwecken aber schon.
Strafen (§ 108b)
Regelt die Strafen beim Verstoß gegen den Kopierschutz

Folgen:
Wer einen Kopierschutz zum nicht ausschließlich eigenen privaten Gebrauch umgeht, dem droht bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
Bei gewerbsmäßigen Handeln drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
Bußgeld (§ 111a)
Weniger grobe Verstöße gegen das Urheberrecht werden mit Geldbußen geahndet. Dies ist der Fall z.B. wenn man Hackersoftware weitergibt oder wenn Zeitschriften für Software zum Umgehen von Kopierschutzmechanismen werben.

Folgen:
Ordnungswidrigkeiten werden mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet.

Re: Das Neue Urheberrecht !

Verfasst: Di 16. Sep 2003, 01:25
von Mad Max(GER)
Cooper hat geschrieben: Folgen:
Ordnungswidrigkeiten werden mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet.
Wenn interessierts :roll: Hab ich schon zusammengespart :mrgreen:

Opps und das schreib ich :oops: Ich hoffe das es nicht mein Vorgesetzter ließt :lol:

Verfasst: Di 16. Sep 2003, 09:53
von ciTy|TaskForce
MadMax ich hab langsam das Gefühl dass du der erste grün/weisse bist der kein Kantholz vorn Schädel verdient hat :D

Verfasst: Di 16. Sep 2003, 18:41
von BrucePayne
ich hoffe nur daß das gesetz auch vollzogen wird.

wenn der erste private "sicherheitsersteller" zahlen muß, bin ich froh

Verfasst: Di 16. Sep 2003, 20:31
von Killa-Jupp
auszug der offiziellen clone-cd hompage:

Neues Urheberrecht vertreibt CloneCD-Schaf

Aufgrund der neuen Rechtslage werden wir den Verkauf von CloneCD einstellen

An dieser Stelle möchten wir unseren Kunden für die lange Treue zu CloneCD danken!
Wir hoffen, dass wir Sie auch für unsere zukünftigen Produkte begeistern können und verbleiben mit den herzlichsten Grüssen

Ihr elby-Team

Verfasst: Di 16. Sep 2003, 20:34
von Type_0
Und genau deswegen empfehl ich spätestens jetzt jedem nen Proxy und ne Firewall.
Ich saug mir auch meinen Sound,seit das Gesetz verabschiedet wurde häufen sich die Watchs von der Teledoof,Zufall???

Verfasst: Sa 4. Okt 2003, 17:04
von Old Man (GER)
Anscheinend interessieren die Inhalte dieses Threads keine Sau, warum wohl :?: :lol: . Bisher war raubkopieren schon verboten, jetzt ist es nur verbotener geworden :mrgreen: . Und wer kennt nicht das Sprichwort "Wo kein Kläger da kein Richter!"?
Naja, mich stört dieses Gesetz nicht, da m e i n PC keinen Internet-Anschluß hat, somit kann ich keine verbotenen Downloads machen (ich schreibe diesen Post vom PC meines Sohnes). Da ich sowieso nur Original-Games spiele und bisher noch keine CD im Player verrec.. äh kaputt gegangen ist, brauche ich auch keine Sicherheitskopien!
Doch letzte Woche habe seit langem mal wieder eine CD bei einem in Insolvenz geratenen Geschäft gekauft, um diese dann im PC abspielen zu lassen. Ging nicht :shock: . Nur der einen halben Millimeter große Aufdruck "kann nicht im PC abgespielt werden" klärte mich auf. Ich will aber die Musik nicht im Wohnzimmer-Player oder im Klo ( :lol: ) abspielen, sondern im PC! Fazit: ich kaufe keine CD´s mehr sondern nehm wieder verstärkt Titel im Radio auf und überspiele die dann auf den PC. Das ist nämlich auch nach dem neuen Gesetz erlaubt! Ich könnte noch viel mehr zu diesem Thema schreiben, aber einen allzulangen Post lese selbst ich nicht gerne, also genug gelabert.

Verfasst: Sa 4. Okt 2003, 18:31
von Seewolf
:shock: hat das einer verstanden da sind so viele wiedersprüche drin . Da muß man ja den Doktor machen um das zu verstehen.

Verfasst: Sa 4. Okt 2003, 18:57
von Old Man (GER)
Genauso ist es gedacht, damit will ich FBI, CIA und BKA verwirren :mrgreen: .
Poste mal, wo du die Widersprüche siehst, vielleicht kann ich´s ja aufklären.

Verfasst: Sa 4. Okt 2003, 19:06
von Seewolf
ne meine was Cooper gepostet hat aber deins ist auch nicht ohne old man :D

Verfasst: Sa 4. Okt 2003, 19:42
von Old Man (GER)
Ich faß mal Cooper´s Erklärungen zusammen:
1. Man darf nur Daten/Programme/Spiele kopieren, die einem selbst gehören.
2. Wenn diese Teile einen Kopierschutz haben, darf man garnicht kopieren/brennen, also auch nicht die Lieblings-CD für den Autoradio-Player.
3. Sogenannte Internet-Tauschbörsen zu benutzen darf man nicht mehr.
4. Wenn man 2. oder 3. doch tut, darf man´s nicht an die große Glocke hängen oder sich erwischen lassen :mrgreen: .

Also bleibt sauber, Leute :wink: .

Verfasst: Sa 4. Okt 2003, 20:10
von Freeze
einspruch!
wer sagt, dass man keine tauschbörsen benutzen darf? (ausser der RIAA, MPAA, MI ...)
über solche p2p netze, könne auch legale dateien getauscht werden.
und es bleibt immer noch mir über lassen, wie ich den film meines letzten urlaubs veröffentliche. (hatte bloss schon lange keinen urlaub mehr)

Verfasst: Sa 4. Okt 2003, 20:18
von Old Man (GER)
Einspruch stattgegeben :D . Du hast recht, Freeze.
Mit diesen Tauschbörsen meinte ich Kazaa, eDonkey oder wie die alle heißen, bei denen gerippte MP3´s und neue Kinofilme angeboten werden. Selbst produzierte Musik oder Filme darf man natürlich weiterhin zum Download anbieten. Da sind wir aber jetzt gespannt, wann du deinen nächsten Urlaubsfilm zum Download anbietest :lol: .