schon GEZahlt ??
- Zitruspresse
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schon GEZahlt ??
Das ist Hans.
Hans ist jetzt volljährig. Und da er bald auszieht soll Hans Gebühren in Höhe von 16,15 für seinen TV und seine Radios zahlen. Das will der Rundfunkgebühren-Staatsvertrag so, kurz RGebStV genannt.
Das er die öffentlich rechtlichen Sender nicht nutzt bringt Hans leider nichts. Allein der Besitz der Geräte verpflichtet ihn zu zahlen.
Komisch denkt sich Hans: Er soll für eine Leistung bezahlen, die er gar nicht in Anspruch nehmen möchte. Und je mehr Hans über die Öffentlichen Rechtlichen und die GEZ liest, desto mehr wundert er sich, dass so etwas in Deutschland noch möglich ist.
Doch Hans ist schlau - Er informiert sich:
Hans erfährt das Schwarzsehen gar keine Straftat ist. Das beruhigt ihn schonmal sehr. Tatsächlich erfüllt das "Schwarzsehen" lediglich den Ordungswidrgkeiten-Tatbestand des 9 Abs.1 des RGebStV und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Eine solche Ordnungswidrigkeit wird allerdings nur auf Antrag der Landesrundfunkanstalt verfolgt. Diese stellt aber solche Anträge nicht - denn sie müsste dem Schwarzseher die Ordnungswidrigkeit nachweisen. Der Zeit und Kostenaufwand wäre groß - der Streitwert gering.
Nun, denkt sich Hans- aber warum zahlen dann doch die meisten die
GEZ-Gebühr? Hans wird schnell fündig:
Beim Einzug der Gebühren verlassen sich die Landesrundfnkanstalten auf die GEZ, die Gebühreneinzuszentrale. Die GEZ ist das private Inkasso-Unternehmen der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten. Da die Landesrundfunkanstalten sich beim Gebühreneinzug raushalten muss die GEZ, die keine behördlichen Befugnisse hat, auf alternative Mittel zuzürckgreifen.
Als Hans umgezogen ist, bekam im Abstand von ca. 4 Wochen 3 Briefe von der GEZ die ihn zum anmelden bewegen sollten. Einer unfreundlicher als der andere. Da ihm die GEZ nichts kann, wundert Hans sich nicht, dass diese so wild droht.
Ein beliebtes Drohmittel ist da zum Beispiel das "Verwaltungs-Zwangsverfahren". Es wird angedroht als Mittel um den Rundfunkteilnehmer zu zwingen, Auskunft über vorhandene Geräte zu geben. Da Hans jedoch weiss, das hierfür ernste Anhaltspunkte vorhanden sein müssen macht er sich keine Sorgen. Tatsächlich wird der Weg des aufwendigen und langwierigen Verwaltungs-Zwangsverfahrens seltenst bestritten. Klar doch, denkt sich Hans- Es würde der GEZ auch bei privaten Personen nichts bringen.
Es könnte höchstens der Besitz festgestellt werden, aber für einen rückwirkenden Besitz- und eine entsprechende Zahlungsverpflichtung müsste die GEZ den Nachweis bringen. Das lohnt sich auch hier nicht, zumal die Beweismöglichkeiten in Privathaushalten gering sind.
Da Hans nun alles über die Machenschaften und Drohmethoden der GEZ weiss, hat er auch die passende Verwendung dafür gefunden -> die Ablage Rund.
Doch nun kommt das, was die meisten Schwarzseher zum kapitulieren bringt: Der Rundfunkgebühren-Beauftragte auch "Scherge" genannt. Umso wichtiger das sich Hans nochmal genau informiert hat.
Der Scherge ist ein ehemals arbeitsloser, meist gesellschatlich gescheiterter Mitarbeiter der öffentlich-rechtlichen Anstalten der im Auftrag der GEZ Jagd auf Schwarzseher macht. Dafür bekommt er Provisionen.
Doch auch hier ist Hans gut vorbereitet. Hans weiss, das er den Schergen nicht die Tür aufmachen muss. Hans ist nichtmal verpflichtet mit ihm zu reden. Da Hans weiss, das der Scherge Schwarzseher nur überführen kann, wenn diese mitwirken, lässt er die Wohnungstür lieber ganz zu.
Sollte es dennoch mal ganz dicke kommen, kann er den Schergen auf 13 des Grundgesetzes verweisen. Die Unverletzlichkeit der Wohnung wird zum Glück noch nicht wegen einer Ordnungswidrigkeit aufgehoben.
Rückwirkende Zahlungen lassen sich nur mit freiwilliger Hilfe des Schwarzsehers ermöglichen- Hans weiss daher, dass er- sollte es doch mal zu einem Auge- in Auge Kontakt mit einem Schergen kommen - die Geräte natürlich letzte Woche auf einem Flohmarkt "irgendwo in der Nähe" gekauft hat. Wo weiss er nicht mehr- muss er auch nicht; schließlich müsste die GEZ ihm was nachweisen.
Nun weiss Hans, wie er mit den Schwarzsehern umzugehen hat:
Die GEZ ignoriert er und dem Schergen öffnet er nicht die Tür. Nun, ein bischen Angst hat Hans doch noch. Schließlich könnte man doch den Fernseher von aussen durchs Fenster erspannern. Doch Hans bleibt locker, er weiss, dass das Sehen eines Fernsehers von einem Schergen oder sogar ein dreist geschossenes Foto durchs Fenster noch lange keinen Prozess rechtfertigt - und es auch zu einem solchen seltenst kommt. Denn das lohnt sich meist nur bei größeren Firmen. In ähnlichen Verfahren konnte die GEZ gerade mal den Nachweis des Fernsehers für einen bestimmten Zeitraum erbringen. Ein "spannern" des Schergen oder von 2 Schergen oder ein Foto als "Beweis" lässt sich gerade mal als Anhaltspunkt in einem eventuellen Prozess verwerten - auf den die GEZ auch gar nicht scharf ist.
Das schlimmste, was dem bösen Schwarzseher Hans also blüht, ist eine Zwangsanmeldung - falls Hans auch einer dieser "new-economy" Schergen erwischt, die eine Anmeldung einfach nach eigenen ermessen vornimmt. Hans könnte großen Tara machen und dagegen vorgehen, macht er aber nicht. Da die Mühlen eines solchen Prozesses bei der GEZ noch langsamer drehen als so schon, meldet sich Hans nach 2 Monaten einfach wieder ab. "Geräte ordnungsgemäß abgemeldet" schreibt er auf die Karte und schickt sie per Einschreiben mit Rückschein. Mit etwas Verzögerung ist Hans nah 3 1/2 Monaten wieder Schwarzseher.
"Endlich" dachte er sich. 16,15 waren Hans wirklich zuviel für Musikantenstadl & Co. Ab nächstem Jahr spart Hans noch mehr Geld, sollten die Gebühren auf über 17 Euro klettern. Hans hat viele Gleichgesinnte.
Knapp 10% der Bevölkerung sieht schwarz, in einigen Teilen Berlins soll es sogar jeder fünte Haushalt sein. Für die meisten Schwarzseher endet der Volkssport mit dem Besuch des Gebührenschergen und einer mehrjährigen Rückzahlung - das passiert, weil die meisten Schwarzseher leider nicht genügend informiert sind und auf die Drohungen und den "Bluff" des Schergen reinfallen. Da dies so ist, leben die hartnäckigen Schwarzseher wie Hans ein eingermaßen ruhiges Leben, denn Hans hofft das der Scherge merkt, das Hans ein schlauer ist und der Scherge zum nächsten Haus zieht.
Dann hat Hans wieder ein paar Monate Ruhe - bis zur nächsten Schergen Gebiets-Neuzuweisung.
.........
P.S. gab es nicht einmal ein Formular im Web dass verhindern konnte dass man GEZ Gebühren zahlt ??
es ging darum dass deutschland nach dem 2ten Weltkrieg nie einen Friedensvertrag unterschrieben hat und somit auch keine Verfassung hat (was wiederum das zahlen der GEZ-Gebühr nicht verpflichtet)
Hans ist jetzt volljährig. Und da er bald auszieht soll Hans Gebühren in Höhe von 16,15 für seinen TV und seine Radios zahlen. Das will der Rundfunkgebühren-Staatsvertrag so, kurz RGebStV genannt.
Das er die öffentlich rechtlichen Sender nicht nutzt bringt Hans leider nichts. Allein der Besitz der Geräte verpflichtet ihn zu zahlen.
Komisch denkt sich Hans: Er soll für eine Leistung bezahlen, die er gar nicht in Anspruch nehmen möchte. Und je mehr Hans über die Öffentlichen Rechtlichen und die GEZ liest, desto mehr wundert er sich, dass so etwas in Deutschland noch möglich ist.
Doch Hans ist schlau - Er informiert sich:
Hans erfährt das Schwarzsehen gar keine Straftat ist. Das beruhigt ihn schonmal sehr. Tatsächlich erfüllt das "Schwarzsehen" lediglich den Ordungswidrgkeiten-Tatbestand des 9 Abs.1 des RGebStV und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Eine solche Ordnungswidrigkeit wird allerdings nur auf Antrag der Landesrundfunkanstalt verfolgt. Diese stellt aber solche Anträge nicht - denn sie müsste dem Schwarzseher die Ordnungswidrigkeit nachweisen. Der Zeit und Kostenaufwand wäre groß - der Streitwert gering.
Nun, denkt sich Hans- aber warum zahlen dann doch die meisten die
GEZ-Gebühr? Hans wird schnell fündig:
Beim Einzug der Gebühren verlassen sich die Landesrundfnkanstalten auf die GEZ, die Gebühreneinzuszentrale. Die GEZ ist das private Inkasso-Unternehmen der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten. Da die Landesrundfunkanstalten sich beim Gebühreneinzug raushalten muss die GEZ, die keine behördlichen Befugnisse hat, auf alternative Mittel zuzürckgreifen.
Als Hans umgezogen ist, bekam im Abstand von ca. 4 Wochen 3 Briefe von der GEZ die ihn zum anmelden bewegen sollten. Einer unfreundlicher als der andere. Da ihm die GEZ nichts kann, wundert Hans sich nicht, dass diese so wild droht.
Ein beliebtes Drohmittel ist da zum Beispiel das "Verwaltungs-Zwangsverfahren". Es wird angedroht als Mittel um den Rundfunkteilnehmer zu zwingen, Auskunft über vorhandene Geräte zu geben. Da Hans jedoch weiss, das hierfür ernste Anhaltspunkte vorhanden sein müssen macht er sich keine Sorgen. Tatsächlich wird der Weg des aufwendigen und langwierigen Verwaltungs-Zwangsverfahrens seltenst bestritten. Klar doch, denkt sich Hans- Es würde der GEZ auch bei privaten Personen nichts bringen.
Es könnte höchstens der Besitz festgestellt werden, aber für einen rückwirkenden Besitz- und eine entsprechende Zahlungsverpflichtung müsste die GEZ den Nachweis bringen. Das lohnt sich auch hier nicht, zumal die Beweismöglichkeiten in Privathaushalten gering sind.
Da Hans nun alles über die Machenschaften und Drohmethoden der GEZ weiss, hat er auch die passende Verwendung dafür gefunden -> die Ablage Rund.
Doch nun kommt das, was die meisten Schwarzseher zum kapitulieren bringt: Der Rundfunkgebühren-Beauftragte auch "Scherge" genannt. Umso wichtiger das sich Hans nochmal genau informiert hat.
Der Scherge ist ein ehemals arbeitsloser, meist gesellschatlich gescheiterter Mitarbeiter der öffentlich-rechtlichen Anstalten der im Auftrag der GEZ Jagd auf Schwarzseher macht. Dafür bekommt er Provisionen.
Doch auch hier ist Hans gut vorbereitet. Hans weiss, das er den Schergen nicht die Tür aufmachen muss. Hans ist nichtmal verpflichtet mit ihm zu reden. Da Hans weiss, das der Scherge Schwarzseher nur überführen kann, wenn diese mitwirken, lässt er die Wohnungstür lieber ganz zu.
Sollte es dennoch mal ganz dicke kommen, kann er den Schergen auf 13 des Grundgesetzes verweisen. Die Unverletzlichkeit der Wohnung wird zum Glück noch nicht wegen einer Ordnungswidrigkeit aufgehoben.
Rückwirkende Zahlungen lassen sich nur mit freiwilliger Hilfe des Schwarzsehers ermöglichen- Hans weiss daher, dass er- sollte es doch mal zu einem Auge- in Auge Kontakt mit einem Schergen kommen - die Geräte natürlich letzte Woche auf einem Flohmarkt "irgendwo in der Nähe" gekauft hat. Wo weiss er nicht mehr- muss er auch nicht; schließlich müsste die GEZ ihm was nachweisen.
Nun weiss Hans, wie er mit den Schwarzsehern umzugehen hat:
Die GEZ ignoriert er und dem Schergen öffnet er nicht die Tür. Nun, ein bischen Angst hat Hans doch noch. Schließlich könnte man doch den Fernseher von aussen durchs Fenster erspannern. Doch Hans bleibt locker, er weiss, dass das Sehen eines Fernsehers von einem Schergen oder sogar ein dreist geschossenes Foto durchs Fenster noch lange keinen Prozess rechtfertigt - und es auch zu einem solchen seltenst kommt. Denn das lohnt sich meist nur bei größeren Firmen. In ähnlichen Verfahren konnte die GEZ gerade mal den Nachweis des Fernsehers für einen bestimmten Zeitraum erbringen. Ein "spannern" des Schergen oder von 2 Schergen oder ein Foto als "Beweis" lässt sich gerade mal als Anhaltspunkt in einem eventuellen Prozess verwerten - auf den die GEZ auch gar nicht scharf ist.
Das schlimmste, was dem bösen Schwarzseher Hans also blüht, ist eine Zwangsanmeldung - falls Hans auch einer dieser "new-economy" Schergen erwischt, die eine Anmeldung einfach nach eigenen ermessen vornimmt. Hans könnte großen Tara machen und dagegen vorgehen, macht er aber nicht. Da die Mühlen eines solchen Prozesses bei der GEZ noch langsamer drehen als so schon, meldet sich Hans nach 2 Monaten einfach wieder ab. "Geräte ordnungsgemäß abgemeldet" schreibt er auf die Karte und schickt sie per Einschreiben mit Rückschein. Mit etwas Verzögerung ist Hans nah 3 1/2 Monaten wieder Schwarzseher.
"Endlich" dachte er sich. 16,15 waren Hans wirklich zuviel für Musikantenstadl & Co. Ab nächstem Jahr spart Hans noch mehr Geld, sollten die Gebühren auf über 17 Euro klettern. Hans hat viele Gleichgesinnte.
Knapp 10% der Bevölkerung sieht schwarz, in einigen Teilen Berlins soll es sogar jeder fünte Haushalt sein. Für die meisten Schwarzseher endet der Volkssport mit dem Besuch des Gebührenschergen und einer mehrjährigen Rückzahlung - das passiert, weil die meisten Schwarzseher leider nicht genügend informiert sind und auf die Drohungen und den "Bluff" des Schergen reinfallen. Da dies so ist, leben die hartnäckigen Schwarzseher wie Hans ein eingermaßen ruhiges Leben, denn Hans hofft das der Scherge merkt, das Hans ein schlauer ist und der Scherge zum nächsten Haus zieht.
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P.S. gab es nicht einmal ein Formular im Web dass verhindern konnte dass man GEZ Gebühren zahlt ??
es ging darum dass deutschland nach dem 2ten Weltkrieg nie einen Friedensvertrag unterschrieben hat und somit auch keine Verfassung hat (was wiederum das zahlen der GEZ-Gebühr nicht verpflichtet)
"Irre explodieren nicht, wenn das Sonnenlicht sie trifft,.. ganz egal wie irre sie sind!"
thx @oldie for sys
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Re: schon GEZahlt ??
Bei diesem GEZ-Formular im Web kann ich dir leider nicht weiterhelfen.Zitruspresse hat geschrieben: [...]
.........
P.S. gab es nicht einmal ein Formular im Web dass verhindern konnte dass man GEZ Gebühren zahlt ??
es ging darum dass deutschland nach dem 2ten Weltkrieg nie einen Friedensvertrag unterschrieben hat und somit auch keine Verfassung hat
(was wiederum das zahlen der GEZ-Gebühr nicht verpflichtet)
Aber vielleicht dafür beim Thema Grundgesetz und der Verfassung

Deutschland bzw. die Bundesrepublik Deutschland hat zwar noch immer keinen Friedensvertrag unterschrieben,
jedoch wurde durch bzw. nach der Wiedervereinigung (fälschlich auch als die "neuen" Bundesländer bezeichnet, welche
aber sicher nicht neu sind, sondern auch bereits VOR 1937 zum deutschen Territorium gehörten) vom damaligen
Bundestag mehrheitlich beschlossen, daß das Grundgesetz(=GG) der BRD die gültige Verfassung für alle Deutschen ist.
Siehe dazu die sogenannte Präambel des Grundgesetzes: http://www.bpb.de/wissen/89EEKH,0,0,Pr%E4ambel.html
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Präambel
Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden
der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt(=Anm.: Der Bundestag bzw. Bundesrat) dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern,
Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen- Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben
"in freier Selbstbestimmung" (=Anm.: Siehe GG Artikel 146: Hat das Parlament, im Namen des Volkes) die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet.
Damit gilt dieses Grundgesetz(=Anm.: Die Verfassung) für das gesamte Deutsche Volk.
Übrigens...
Die von mir verwendete grüne Farbe soll darauf hinweisen, das u.a. die Partei der GRÜNEN mehrheitlich gegen eine Wiedervereinigung der BRD
mit der DDR war ... jedoch von den Ereignissen förmlich überollt wurden - wie andere auch - und diese deshalb auch nicht mehr verhindern konnten.
Was sie aber auch ohne Überaschungsfaktor sicher nicht aufhalten hätten können, dafür heute auch keine politische Rolle mehr spielen - zu recht

"Man kann alle Leute einige Zeit und einige Leute alle Zeit,
... aber nicht alle Leute alle Zeit zum Narren halten"
(Abraham Lincoln)
Gruß
Wolferl
Optimismus ist ein Mangel an Information.
Ein Pessimist ist ein Optimist mit Erfahrung.
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aah jetzt ja .....
wenn ich wolfvox nicht hätte - wieder was dazugelernt - und auch noch dazu so schön faabich
allerdings ging es mir doch mehr um die pflichtzahlungen der GEZ und was andere darüber denken
trotzdem danke für info
wenn ich wolfvox nicht hätte - wieder was dazugelernt - und auch noch dazu so schön faabich
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bei soviel werbung und so schlechtem programm (ein guter film die woche rechtfertigt keine gebühr) würd ich die auch nicht zahlen. muss mich mal erkundigen wie das in österreich ist. und der scherge hätte im 7ten und letzen stock, und rings um nur kleineren häusern ein problem zu sehen ob ich nen ferneseher habe oder nicht. das problem ist aber leider das ich sobald ich kabelfernsehen anmelde von der gez ertappt bin. aber da soll eine sat schüssel ja tolles leisten 



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um mal wieder darauf hinzuweisen, da das jahr dem ende zugeht und 2007 mit riesen schritten sich nähert und damit auch die gebühr für "internetfähige-pcs".
möchte ich nochal alle drauf hinweisen das ein pc für den privathaushalt die sogenannte Zweitgerätebefreiung gilt.
dies bedeutet das wenn ihr im haushalt nen fernseher gemeldet habt, nichts mehr für den pc zahlen müsst.
mehr dazu hier :
http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/ ... 78,00.html
sollte alsoein netter mann mal vorbe kommen und meinen du müsstest für den pc was zahlen macht die tür gleich wieder zu
desweiteren solltet ihr dies auch euren bekannten eltern etc mitteilen nicht das sie den pc anmelden und somit doppelt gebühren zahlen.
ich denke das die GEZ im dezember schöne brief verschicken wird wo diese änderung beschrieben wird und gleich ein anmeldebogen mit beiliegt. diesen werden wohl einige gutgläubige ausfüllen und doppelt zahlen um den angedrohten ärger zu engehen.
in diesem sinne denkt an meine worte am ende des jahres
Fernseher angemeldet => PC frei
möchte ich nochal alle drauf hinweisen das ein pc für den privathaushalt die sogenannte Zweitgerätebefreiung gilt.
dies bedeutet das wenn ihr im haushalt nen fernseher gemeldet habt, nichts mehr für den pc zahlen müsst.
mehr dazu hier :
http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/ ... 78,00.html
sollte alsoein netter mann mal vorbe kommen und meinen du müsstest für den pc was zahlen macht die tür gleich wieder zu

desweiteren solltet ihr dies auch euren bekannten eltern etc mitteilen nicht das sie den pc anmelden und somit doppelt gebühren zahlen.
ich denke das die GEZ im dezember schöne brief verschicken wird wo diese änderung beschrieben wird und gleich ein anmeldebogen mit beiliegt. diesen werden wohl einige gutgläubige ausfüllen und doppelt zahlen um den angedrohten ärger zu engehen.
in diesem sinne denkt an meine worte am ende des jahres

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Hatte ein ähnliches Problem wie unser Hänschen...
Der Scherge kam, sah durchs Fenster einen bläulichen Schein, klingelte und sagte, dass er einen Fernseher erspäht hat.
Ich hab ihm darauf hin erklärt, dass es sich dabei um einen Monitor handelt, der an meinem alten Amiga 500 hängt , und keine Empfangseinheit besitzt. Wollte der aber nicht glauben und wurde pampig.
Darauf hin lies ich mir seinen Ausweis zeigen, notierte mir Namen, Anschrift sowie das Datum, an welchem er vom Esel im Galopp verloren wurde.
Mensch schaute der komisch.
Das wurde aber noch von dem Blick übertroffen, als ich ihm folgendes klarmachte:
"Herr K., ich möchte Sie darauf hinweisen, dass Sie sich auf Privatbesitz befinden. Ich möchte Sie weiter darauf hinweisen, dass Sie mit sofortiger WIrkung des Grundstücks verwiesen werden.
Sollten Sie dieses nicht umgehend verlassen bzw. es erneut betreten, werde ich gegen Sie eine Anzeige wegen Hausfreidensbruch erstatten und Sie bis zum Eintreffen der Polizei in Gewahrsam nehmen."
Worauf er etwa stammelte: "Dazu haben Sie nicht das Recht...."
Meine Antwort: "Die Zeit läuft."
Türe zu und gut.
Einige Tage später erhielt ich ein Schreiben der GEZ, das ein TV-Gerät zwangsangemeldet wurde.
Der Kerl hätte am Tag danach nochmal ins Fenster geschaut und eindeutig ein TV-Gerät erkannt.
Prima dachte ich mir: So hab ich den Beweis für ein erneutes Betreten meines Grundstücks schwarz auf weiss.
MIt meiner Partnerin, die das Gespräch mitbekommen hat ab zur Polizei..
Anzeige wegen Hausfriedensbruch. Als Beweis konnte ich dem netten Herrn in Grün noch den GEZ-Wisch zeigen....Verfahren läuft.
Zwischenzeitlich hat sich einer meiner Nachbarn noch mit eingeschalten, da er den Kerl an beiden Tagen vor meinem Haus herumlungern sah.
Achja: Den Fernseher natürlich umgehend wieder abgemeldet.
Begründung: Ich habe kein TV-Gerät.
Nun wieder Gebührenfrei ......
Greetz
braegler
Der Scherge kam, sah durchs Fenster einen bläulichen Schein, klingelte und sagte, dass er einen Fernseher erspäht hat.
Ich hab ihm darauf hin erklärt, dass es sich dabei um einen Monitor handelt, der an meinem alten Amiga 500 hängt , und keine Empfangseinheit besitzt. Wollte der aber nicht glauben und wurde pampig.
Darauf hin lies ich mir seinen Ausweis zeigen, notierte mir Namen, Anschrift sowie das Datum, an welchem er vom Esel im Galopp verloren wurde.
Mensch schaute der komisch.
Das wurde aber noch von dem Blick übertroffen, als ich ihm folgendes klarmachte:
"Herr K., ich möchte Sie darauf hinweisen, dass Sie sich auf Privatbesitz befinden. Ich möchte Sie weiter darauf hinweisen, dass Sie mit sofortiger WIrkung des Grundstücks verwiesen werden.
Sollten Sie dieses nicht umgehend verlassen bzw. es erneut betreten, werde ich gegen Sie eine Anzeige wegen Hausfreidensbruch erstatten und Sie bis zum Eintreffen der Polizei in Gewahrsam nehmen."
Worauf er etwa stammelte: "Dazu haben Sie nicht das Recht...."
Meine Antwort: "Die Zeit läuft."
Türe zu und gut.
Einige Tage später erhielt ich ein Schreiben der GEZ, das ein TV-Gerät zwangsangemeldet wurde.
Der Kerl hätte am Tag danach nochmal ins Fenster geschaut und eindeutig ein TV-Gerät erkannt.
Prima dachte ich mir: So hab ich den Beweis für ein erneutes Betreten meines Grundstücks schwarz auf weiss.
MIt meiner Partnerin, die das Gespräch mitbekommen hat ab zur Polizei..
Anzeige wegen Hausfriedensbruch. Als Beweis konnte ich dem netten Herrn in Grün noch den GEZ-Wisch zeigen....Verfahren läuft.
Zwischenzeitlich hat sich einer meiner Nachbarn noch mit eingeschalten, da er den Kerl an beiden Tagen vor meinem Haus herumlungern sah.
Achja: Den Fernseher natürlich umgehend wieder abgemeldet.
Begründung: Ich habe kein TV-Gerät.
Nun wieder Gebührenfrei ......
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hrhr geil so muss man das machen.
ne berliner firma arbeitet ja derzeit an einer software, welche einen pc internet untauglich macht. find ich sehr lustig. die von der gez haben schon klage eingereicht. jetzt wird das ganze geprüft. aber das man jetzt auch fürs internet rundfunkgebühren zahlen muss ist doch ein witz. nur weil die zu wenig einnehmen. bald darfst fürs handy auch zahlen weil man damit radio hören kann...
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wie jetzt? ohne spaß? omg eure regierung oder wer halt für die gez zuständig ist hat doch echt nen schaden ...


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handy ist nicht ganz richtig
der witz ist: nur UMTS-fähige Handys werden gebührenplfichtig
jetzt darf gelacht werden hab da sonen schönen artikel in unsrer lokalen zeitung kann ihn ja mal kopieren
mfg
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Mann könnte doch den Fernseher abmelden und dafür einen PC anmelden.
Fernseher kostet doch ca. 10 Euro / Monat und der PC soll ca. 6 Euro / Monat kosten.
Bringt ca. 4 Euro Ersparnis.
Ganz von der GEZ abmelden geht hier nicht so gut. Die arbeiten auch mit dem Einwohnermeldeamt und der Kfz-Zulassung zusammen.
Fernseher kostet doch ca. 10 Euro / Monat und der PC soll ca. 6 Euro / Monat kosten.
Bringt ca. 4 Euro Ersparnis.
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