kleines problem mit rtcw..

Alles was mit RtCW zu tun hat
gixmo
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kleines problem mit rtcw..

Beitrag von gixmo »

hm... aso bitte lacht jetzt ned is mir n bischen peinlich :oops:

ich spiel jetzt schon n bischen et, aba jetzt will ich ma n "richtiges" spiel spielen, nun stellt sich die frage (da ichs damals verpasst hab): woher krieg ich rtcw?? :roll:
eigentlich würd ich das tail gern übers netz bestellen, aba nach ner zeit googlen hab ich gar nix gefunden, ausser solche ebay angebote und das mag ich ned so... kann mir jmd n online-shop sagen wo ich das neu bestellen kann (oda werden die sowieso nedmehr verkauft?!)

naja, hoffe ihr könnt mich verstehen (und mir weiterhelfen).. ich befind mich wirklich in der schaisse :lol:
bay bay
WolfVox (GER)
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Beitrag von WolfVox (GER) »

hm... aso bitte lacht jetzt ned is mir n bischen peinlich :oops:
Mal ne Frage - nee, es lacht hier sicher auch niemand - wie alt bist du (im Moment) eigentlich genau ?
Ein Hinweis vorab: Da ich mir "ziemlich sicher" bin, das du (noch) UNTER 18 Jahre bist, vergiss das Thema RtCW ganz schnell wieder.
Dann nämlich, trifft der nachfolgende Satz von dir "exakt" den Nagel auf den Kopf:
...ich befind mich wirklich in der schaisse :lol:
...inklusive dem Smiley - nur leider lacht der in diesem Fall wohl eher (noch) über DICH :twisted:


Schau mal hier unter Computerspiele: http://www.bpjm.com/
Bei Indizierte Spiele (unter R steht u.a.):

Return to Castle Wolfenstein
Activision, Slough, Berkshire/UK
BAnz. Nr. 41 vom 28.02.2002

Return to Castle Wolfenstein
deutsche Version
Activision Deutschland, Burglengenfeld
BAnz. Nr. 81 vom 30.04.2002

Indiziert bedeutet: Das Spiel (hier RtCW) darf Jugendlichen nicht zugänglich(=verkauft, verliehen usw.) gemacht werden.
D.h. Ein indiziertes Spiel ist NICHT für U18 geeignet, noch vom (Jugendschutz-)Gesetz für dich / andere UNTER 18 Jahre freigegeben.

Sorry, aber so ist es im (auch jugendlichen) Leben oftmals: Man kann eben nicht immer alles haben was man gerne hätte :wink:



P.S. Wenn du Volljährig(=Ü18 Jahre alt) bist, weist du aber sicher woher du (dann) RtCW bekommen kannst - da bin ich sicher.
Bis dahin ...have fun mit all den freigegebenen und auch geeigneteren Spiele für deine Altersgruppe - z.B. auch oder mit ET 8)
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Gruß
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Beitrag von Cooper »

Erstmal Willkommen bei der City

Und da du RtCW suchst schau mal bitte hier rein da steht schon vieles drin Klick

Gruß Cooper
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Beitrag von [CoS]K!ller [City] »

Mein Tipp dazu:

Bestell dir eins bei ebay und sobald es raus genommen wird(wird es zu 100%), weil es indiziert ist, schriebst du den verkäufer an, dann soll er dir Preis sagen und schon haste eins :> (der tipp ist auch mit risiko verbunden, weil wenn der verkäufer kacke ist, hat er da sgeld und schickt die ware nicht, weil es ist ja nicht mehr ebay dann, sondern einfach so privat ) *schäm*
GRUSS KILLER [City]

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Beitrag von kc2k »

wie cooper schon geschrieben hat, schau mal ein wenig im forum, dann findest du den passenden link :)

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Beitrag von Cooper »

[CoS]K!ller [City] hat geschrieben:Mein Tipp dazu:

Bestell dir eins bei ebay und sobald es raus genommen wird(wird es zu 100%), weil es indiziert ist, schriebst du den verkäufer an, dann soll er dir Preis sagen und schon haste eins :> (der tipp ist auch mit risiko verbunden, weil wenn der verkäufer kacke ist, hat er da sgeld und schickt die ware nicht, weil es ist ja nicht mehr ebay dann, sondern einfach so privat ) *schäm*
Killer wenn du bei einem Kauf der nicht über eBay geht die ware nicht bekommst kanst du den verkäufer genauso verklagen wie bei eBay denn durch den e-mail austaus ist ein schriftverkehr zustande gekommen den man als grundlage nimmt.
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Beitrag von gixmo »

aso thx an cooper, für die link.. hab ich wohl bei meiner suche übersehen....

naja @WolfVox:
jop, is mir schon klar, das ich rtcw nur über 18 bekomme... aba das is ja wohl meine sorge, oda? 8)

edit: ah ja: noch hi an alle :D
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Beitrag von WolfVox (GER) »

naja @WolfVox:
jop, is mir schon klar, das ich rtcw nur über 18 bekomme... aba das is ja wohl meine sorge, oda? 8)

Yoh natürlich - kein Frage, sind dies einzig "deine" Sorgen.
Dies wolltest du aber "eigentlich" mit deinem Posting hier gar nicht bestätigt bekommen - oder :roll:
Ich spekuliere(=wieder), dass du dich freuen würdest,
wenn dir HIER(=im Forum) jemand ein "spezielles Angebote" zu RtCW machen würde - richtig ?! :P


P.S. Wie bin ich nur (so schnell?) darauf gekommen, dass du U18 sein könntest...
Vielleicht lags (auch / nur) an den 2 von dir benutzten Nicks "aba + oda" ? :twisted:



@Cooper
Killer wenn du bei einem Kauf der nicht über eBay geht die ware nicht bekommst kanst du den verkäufer genauso verklagen wie bei eBay denn durch den e-mail austaus ist ein schriftverkehr zustande gekommen den man als grundlage nimmt.
Das Thema "verklagen" könnte sich als schwierig herausstellen, wenn die Adresse des Verkäufers nicht bekannt oder falsch ist.
Aber selbst wenn diese korrekt wäre, glaube ich eher weniger, dass ein Anwalt solch einen "Kleinkram" überhaupt annimmt,
erst recht nicht, wenn es sich dabei um einen (Pseudo-)"Kaufvertrag" eines indizierten Spiels für einen Minderjährigen handelt :P


Der nachfolgende (Sinngemäße) Gesetzestext, ist wohl einigen hier (noch) nicht geläufig:
"Ein Minderjähriger ist nicht voll Geschäftfähig und ein rechtsgültiger Vertrag kann deshalb (so) nicht zustande kommen" :idea:

Frage: Wie kann man auf Vertragserfüllung klagen, wenn KEIN Vertrag (als Grundvoraussetzung) zustande gekommen ist :?:

Nähere Infos dazu:
http://www.123recht.net/article.asp?a=1 ... traege&p=1
http://www.123recht.net/article.asp?a=1 ... traege&p=3
http://www.123recht.net/article.asp?a=1 ... traege&p=4
http://www.123recht.net/article.asp?a=1 ... traege&p=7

*Schlaumeier-Durchsage ENDE*


Viele (beschränkte) Grüße
Ihr Dr. Sommer-Team :D
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Beitrag von Cooper »

@WolfVox

Wenn du das Geld auf ein Konto hin überweist dann hast du von der Bank auf dem auszug auch den namen von dem wohin das geld gegangen ist von daher ist es ein kinderspiel den anderen seine adresse zu bekommen. Des weiteren denke ich das wenn einer bei eBay ist sowieso 18 ist denn sonst bekommt er keine eBay zulassung also ist das mit dem klagen kein prob. und da man ja rechtsschutzversichert ist ist die höhe um die heutzutage geklagt wird irrelefand. Oder täusche ich mich da ?
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Beitrag von gixmo »

hm.. WolfVox bist ja n ganz schlauer :wink: naja, abER etwas stimmt nicht: ich will kein besseres angebot, ich wollte NUR ein online-shop .. tja, ich bin jung aber ich brauch das geld nicht :P
WolfVox (GER)
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Beitrag von WolfVox (GER) »

@Cooper
Wenn du das Geld auf ein Konto hin überweist dann hast du von der Bank auf dem auszug auch den namen von dem wohin das geld gegangen ist von daher ist es ein kinderspiel den anderen seine adresse zu bekommen.
Hast du schon einmal von dem Begriff: Bankgeheimnis etwas gehört ?
Die Bank möchte ich erleben, die meine Adresse (ohne meine vorherige Zustimmung) herausgibt.
=> Mein Anwalt würde sich über "den Vorfall" bestimmt freuen...

Des weiteren denke ich das wenn einer bei eBay ist sowieso 18 ist denn sonst bekommt er keine eBay zulassung also ist das mit dem klagen kein prob.
MIR ist persönlich zumindest kein Fall bekannt, das bei E-Bay ein Altersnachweis zur Registrierung gefordert / oder Bedingung ist.
Deshalb sind bei E-Bay auch keine Angebote zu Artikel für Minderjährige (z.B. RtCW) erlaubt - und werden auch kurzfristig gelöscht.

Falls man jedoch geboten hat und der Verkäufer schreibt einen danach persönlich an, liegt es an jedem selbst wie er sich verhält.
Über das mögliches Risiko, sein Geld ohne Gegenleistung zu verlieren, hat [CoS]K!ller [City] das Meiste aber bereits geschrieben.

und da man ja rechtsschutzversichert ist ist die höhe um die heutzutage geklagt wird irrelefand. Oder täusche ich mich da ?
Schön das du Rechtschutzversichert bist - ich bin es auch 8)
Nur leider hat dies nichts oder wenig mit diesem Fall hier zu tun.

Ein Minderjähriger ist (hoffentlich) bei seinen Erziehungsberechtigten mit-versichert und braucht,
zumindest deren Einverständnis bzw. Versicherungsnummer, um den Rechtsschutz überhaupt in Anspruch nehmen zu können.

Hat der Minderjährige die grundsätzliche Zustimmung um sich z.B. RtCW zu besorgen, warum kaufen diese es ihm nicht selbst ?


Zu deiner Frage wegen des Streitwerts noch etwas: Ja, du täuscht dich.
Ein Streitwert ist niemals irrelevant, da der "Verdienst des Anwalts" von der Höhe der Gesamtsumme abhängig ist
und er(=der Anwalt) auch "nur" auf dieser Basis (Prozentual!) abrechnen darf.
Wenn man dabei noch berücksichtig, dass "manch" eine Rechts-Auskunft auch mal schnell über 100 Euro gehen kann...

Daher kann ich dir - zumindest was die Worte meines Anwalt betreffen - folgendes weitergeben:
Da nur geringe Erfolgsaussichten und der Streitwert keine Klage lohnt, schreiben Sie die Summe besser "als Lehrgeld" ab.

Wer in seinem Leben viel Lehrgeld bezahlt, hätte besser "vorher" jemanden fragen sollen der sich damit (besser) auskennt :wink:



@gixmo
hm.. WolfVox bist ja n ganz schlauer :wink: naja, abER etwas stimmt nicht: ich will kein besseres angebot, ich wollte NUR ein online-shop .. tja, ich bin jung aber ich brauch das geld nicht :P

Danke erst mal für das "schlaue" Kompliment.
Wobei darauf sicher auch der eine oder andere hier bereits gekommen ist, sich sein Posting dazu aber wohl nur "verkniffen" hat.

Zu dem "was nicht stimmt" nur so viel: Es war eine reine Vermutung.
Und dass Geld nicht das "eigentliche Problem" bei de(ine)r RtCW-haben-will-Geschichte ist, war nicht schwer zu erraten :D
Zuletzt geändert von WolfVox (GER) am Sa 10. Jul 2004, 21:14, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von Master Mayhem »

WolfVox (GER) hat geschrieben: Hast du schon einmal von dem Begriff: Bankgeheimnis etwas gehört ?
Die Bank möchte ich erleben, die meine Adresse (ohne meine vorherige Zustimmung) herausgibt.
=> Mein Anwalt würde sich über "den Vorfall" bestimmt freuen...
Ich arbeite bei ner Bank und glaub es mir nen Konto gibts nur mit gültigem Perso....wir sind ja nicht in der Schweiz!

Und der Name reicht für ne Klage, selbst wenn der Staatsanwalt nicht die Bank dazu verpflichtet die Adresse rauszugeben, was gar nicht nötig ist, denn die Identität eines Teilmehmers an elektronischen zahlungswegen ist IMMER und EINDEUTIG nachzuvollziehen!

Kein Konto ohne Perso - keine Überweisung ohne Name des Empfängers möglich!

Außerdem gäbe es noch den Weg über die emails....in jeder email steht im header die ip des versenders, und auch da muss der inet-provider die identität preisgeben, wenn es zu straftaten kommt (und Geld einsacken und nicht liefern ist Betrug ->Straftat)

was anderes ist es, wenn er bei nem gebrauchtkauf den key behält oder jemand anderem gibt.....das ist der einzige grund nicht privat RTCW zu kaufen!

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Wer Rechtschreipfähler findet, darf diese NICHT behalten, die gehören mir!

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Beitrag von Mad Max(GER) »

Und ausserdem weiss man net,ob der CD-Key wenn man Rtcw bei Ebay kauft nicht schon bekannt is wie'n bunter Hund is :!: :!:

Ich persönlich hab glück gehabt,hab mir eins bei Ebay gekauft,wurde auch gelöscht,aber der Verkäufer hat mich angeschrieben und mir zuversichtert das der Key net im Umlauf is!! u.s.w
Und er funzt Perfekt :P
Ausserdem verkaufen viele Games Shops das Game auch unterm Tisch,man muss nur nachfragen,18 jahre alt sein(wo wir wieder beim Prob währen) und nicht grade aussehen wie ein Polizist *rofl*
Und das muss ich grad schreiben!!! :wink:
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Beitrag von tspoon »

da kommt ein neuer ins forum und wird gleich dumm angemacht wie ich sowas liebe. da wird gleich mal nen profil über seinen lebenswandel erstellt udn systematisch auseinander genommen einige haben nichts besseres zutun.

zu den neuankommling such dir nen freund in österreich der kauf dir das und schickts dir ist the easiest way ;) da haste die probs auch nicht mit dem key.
solltest du noch nicht über 18 sein ist auch kein prob lass das geld an deinen freund von deinem vater überweisen udn an seinen namen schicken und schon flatterts ins ahaus am deutschen recht vorbei :D.

und für die leute die hier nix besseres zutun haben als gleich einen vollzulabern ohne ne antwort zu geben sondern, so sinnvolle antworten wie "U18 Ü18 blabla. es ist nicht verboten das spiel unter 18 jahren zuspielen sondern es darf nur nicht an unter 18 jährige verkauft werden.

und haben und kaufen sind zwei verschiedene dinge

achso der staatsanwalt braucht nur den namen des vertragspartners wozu gibts die polizeiakten etc ;) die fragen die bank erst garnicht. wenn man ein vertrag über email abschliesst muss daraus eindeutig geklärt sein was wie wo wann gekauft wurden von wem etc sonst siehts mit der klage auch schlecht aus bzw zieht sich in die länge.

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Beitrag von WolfVox (GER) »

@Tyler
Nur zu einer Sache, da ich sonst "fast" zu deinem gesamten Posting etwas ergänzen / anmerken würde...
Außerdem gäbe es noch den Weg über die emails....in jeder email steht im header die ip des versenders, und auch da muss der inet-provider die identität preisgeben(...)
Kennst du die eine TU im Osten unserer Republik oder das Proggie (Ghos.....) ?
Ich bin mir "ziemlich" sicher, das meine aktuelle IP UND damit auch mein Provider, durch Einsatz eines der Tools völlig im Dunkeln bleiben.
Natürlich darf beim Einsatz solcher Tools, weder der Media- noch der Real-Player (z.B. die GUI), noch Onlinebanking übers Netz laufen.
Mit Linux ist es das Thema: "Verschleierung im I-Net" sogar noch wesentlich "eleganter" umzusetzen.


Kurz und knapp: Die meisten Leute mit krimineller Energie wissen bestimmt sehr genau, wie man die eigene Identität verschleiert.
Da nützen dann sicher auch die "üblichen Methoden" nichts oder nicht viel, solche Leute "auf die Schnelle" dingfest zu machen.

Allein das Hacken eines E-Bay- / -Mail-Accounts, dürfte selbst für manch Laie auf dem Gebiet (mit passenden Tools) ein Leichtes sein.
Siehe bei einigen Online-Auktionen, wo Hundertausende von Mark / Euro ergaunert und auf Nimmer-wiedersehen verschwanden.

Das war (eigentlich) schon alles von mir zum Thema: I-Net und die wahre Identität dahinter.


*Nicht unwichtiger Nachtrag*
Eine Adresse hinter einem Bankkonto, Provider, KFZ-Kennzeichen etc. darf einzig einer "juristischen Person" zugänglich gemacht werden.
Und auch nur dann, wenn ein öffentliches Interesse(= ein Gerichtsverfahren ist anhängig) daran besteht 8)

Rein informell (z.B. über einen Rechtsanwalt) gibts sicher KEINE Auskunft.
Ansonsten wäre unser gesamte Datenschutz (wohl) völlig für die Katz!


---


Ich wusste es doch, es fehlen noch ein paar wichtige Statements vom "Rächer der Enterbten" ...oder so ähnlich - shit :?
Stimmt, tspoon und seine ganz "besonderen Art" von Themenabweichung / Ansichten haben in dieser illustren Runde noch gefehlt 8)

@tspoon
und für die leute die hier nix besseres zutun haben als gleich einen vollzulabern ohne ne antwort zu geben sondern, so sinnvolle antworten wie "U18 Ü18 blabla. es ist nicht verboten das spiel unter 18 jahren zuspielen sondern es darf nur nicht an unter 18 jährige verkauft werden.

und haben und kaufen sind zwei verschiedene dinge
Nur für dich: lies mal z.B. was hier steht: Jul 10, 2004 12:51 am
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In keinem der Postings, inklusive Zitat, findet sich auch nur eine Behauptung, das indizierten Spiele für Ü/U18 zu zocken verboten sind.
Da dies nicht der Fall ist, erklär doch mal bitte, wie du zu der Behauptung (oder Anmache!) kommst, die keiner hier geschrieben hat ?

Dito. das hier auch nur ein Einziger - nicht mal im Ansatz - ein Profil über den "Lebenswandel" des Thread-Eröffners erstellt hat.
usw.


Danke aber schon mal vorab, das du uns alle hier auf diese wirklich wichtigen Punkte aufmerksam gemacht hast.
Vor lauter "Anmache eines Forum-Newbies" ist wohl manch einem hier einiges entgangen / dessen Sicherungen durchgebrannt :shock:
Da die Anmache aber - wie bereits geschrieben - in keinem Posting vorkommt, will tspoon trotzdem eine solche erkannt haben...
Mmmmmh.

Ich glaube zwar eher, er steht unter stark fortschreitendem Verfolgungswahn oder etwas ähnlichem... aber egal.
Dies würde zwar manch Verhalten anderen Gegenüber in den Postings verständlicher machen, aber wohl auch nicht alles erklären.

...und das "kaufen" und "spielen" zweierlei Paar Schuhe sind.
Nun, danke auch für diesen Hinweis, das wusste (scheinbar) selbst ich noch nicht.


Apropos "volllabern ohne ne antwort zu geben"
Erklär doch bitte mal der Runde, unter welchen Bedingungen der von dir zitierte Staatsanwalt in diesem Fall / überhaupt tätig wird ?
(=> Und gib mal eine nachprüfbare(=z.B. Link-)Argumentation dazu ab, sonst könnte: "Dummlaberer" schnell deine Anrede werden)

=> Eine kleine Hilfestellung geb ich dir dazu: Welche Begriffe (ver-)stecken (sich) in der Berufsbezeichnung: "Staatsanwalt" ?
NICHT die Definition eines Rechtsanwalts, da bei den Beiden sicher ein nicht zu unterschätzender Unterschied vorhanden ist.


Ich bin gespannt - danke schon mal vorab auch für diese "Aufklärung" :wink:




P.S.
So viel zum Thema: "Blöd rumlabern, einzig um (hier) Leute blöd-von-der-Seite-anzumachen" und dies (noch) anderen vorzuwerfen.

Tja tspoon, es bleibt bei dir wohl auch nur bei solch jämmerlichen Versuche, da deine Argumentationen
eh (meist) nur falsch zitiert, oder völlig dilletantisch aus dem Zusammenhang gerissen wurden.
Versuchs bei einer anderen Gelegenheit nochmal - vielleicht bringt dir die Erholungsphase bis dorthin ja mehr Erkenntnisse 8)

tspoon at its best ...eben - weiter machen :D
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Gruß
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