@Tyler
Nur zu einer Sache, da ich sonst "fast" zu deinem gesamten Posting etwas ergänzen / anmerken würde...
Außerdem gäbe es noch den Weg über die emails....in jeder email steht im header die ip des versenders, und auch da muss der inet-provider die identität preisgeben(...)
Kennst du die eine TU im Osten unserer Republik oder das Proggie (Ghos.....) ?
Ich bin mir "ziemlich" sicher, das meine aktuelle IP UND damit auch mein Provider, durch Einsatz eines der Tools völlig im Dunkeln bleiben.
Natürlich darf beim Einsatz solcher Tools, weder der Media- noch der Real-Player (z.B. die GUI), noch Onlinebanking übers Netz laufen.
Mit Linux ist es das Thema: "Verschleierung im I-Net" sogar noch wesentlich "eleganter" umzusetzen.
Kurz und knapp: Die meisten Leute mit krimineller Energie wissen bestimmt sehr genau, wie man die eigene Identität verschleiert.
Da nützen dann sicher auch die "üblichen Methoden" nichts oder nicht viel, solche Leute "auf die Schnelle" dingfest zu machen.
Allein das Hacken eines E-Bay- / -Mail-Accounts, dürfte selbst für manch Laie auf dem Gebiet (mit passenden Tools) ein Leichtes sein.
Siehe bei einigen Online-Auktionen, wo Hundertausende von Mark / Euro ergaunert und auf Nimmer-wiedersehen verschwanden.
Das war (eigentlich) schon alles von mir zum Thema: I-Net und die wahre Identität dahinter.
*Nicht unwichtiger Nachtrag*
Eine Adresse hinter einem Bankkonto, Provider, KFZ-Kennzeichen etc. darf einzig einer "juristischen Person" zugänglich gemacht werden.
Und auch nur dann, wenn ein öffentliches Interesse(= ein Gerichtsverfahren ist anhängig) daran besteht
Rein informell (z.B. über einen Rechtsanwalt) gibts sicher KEINE Auskunft.
Ansonsten wäre unser gesamte Datenschutz (wohl) völlig für die Katz!
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Ich wusste es doch, es fehlen noch ein paar wichtige Statements vom "Rächer der Enterbten" ...oder so ähnlich - shit

Stimmt, tspoon und seine ganz "besonderen Art" von Themenabweichung / Ansichten haben in dieser illustren Runde noch gefehlt
@tspoon
und für die leute die hier nix besseres zutun haben als gleich einen vollzulabern ohne ne antwort zu geben sondern, so sinnvolle antworten wie "U18 Ü18 blabla. es ist nicht verboten das spiel unter 18 jahren zuspielen sondern es darf nur nicht an unter 18 jährige verkauft werden.
und haben und kaufen sind zwei verschiedene dinge
Nur für dich: lies mal z.B. was hier steht: Jul 10, 2004 12:51 am
Indiziert bedeutet: Das Spiel (hier RtCW) darf Jugendlichen nicht zugänglich(=verkauft, verliehen usw.) gemacht werden.
D.h. Ein indiziertes Spiel ist NICHT für U18 geeignet, noch vom (Jugendschutz-)Gesetz für dich / andere UNTER 18 Jahre freigegeben.
In keinem der Postings, inklusive Zitat, findet sich auch nur eine Behauptung, das indizierten Spiele für Ü/U18 zu zocken verboten sind.
Da dies nicht der Fall ist, erklär doch mal bitte, wie du zu der Behauptung (oder Anmache!) kommst, die keiner hier geschrieben hat ?
Dito. das hier auch nur ein Einziger - nicht mal im Ansatz - ein Profil über den "Lebenswandel" des Thread-Eröffners erstellt hat.
usw.
Danke aber schon mal vorab, das du uns alle hier auf diese wirklich wichtigen Punkte aufmerksam gemacht hast.
Vor lauter "Anmache eines Forum-Newbies" ist wohl manch einem hier einiges entgangen / dessen Sicherungen durchgebrannt
Da die Anmache aber - wie bereits geschrieben - in keinem Posting vorkommt, will tspoon trotzdem eine solche erkannt haben...
Mmmmmh.
Ich glaube zwar eher, er steht unter stark fortschreitendem Verfolgungswahn oder etwas ähnlichem... aber egal.
Dies würde zwar manch Verhalten anderen Gegenüber in den Postings verständlicher machen, aber wohl auch nicht alles erklären.
...und das "kaufen" und "spielen" zweierlei Paar Schuhe sind.
Nun, danke auch für diesen Hinweis, das wusste (scheinbar) selbst ich noch nicht.
Apropos "volllabern ohne ne antwort zu geben"
Erklär doch bitte mal der Runde, unter welchen Bedingungen der von dir zitierte Staatsanwalt in diesem Fall / überhaupt tätig wird ?
(=> Und gib mal eine nachprüfbare(=z.B. Link-)Argumentation dazu ab, sonst könnte: "Dummlaberer" schnell deine Anrede werden)
=> Eine kleine Hilfestellung geb ich dir dazu: Welche Begriffe (ver-)stecken (sich) in der Berufsbezeichnung: "Staatsanwalt" ?
NICHT die Definition eines Rechtsanwalts, da bei den Beiden sicher ein nicht zu unterschätzender Unterschied vorhanden ist.
Ich bin gespannt - danke schon mal vorab auch für diese "Aufklärung"
P.S.
So viel zum Thema: "Blöd rumlabern, einzig um (hier) Leute blöd-von-der-Seite-anzumachen" und dies (noch) anderen vorzuwerfen.
Tja tspoon, es bleibt bei dir wohl auch nur bei solch jämmerlichen Versuche, da deine Argumentationen
eh (meist) nur falsch zitiert, oder völlig dilletantisch aus dem Zusammenhang gerissen wurden.
Versuchs bei einer anderen Gelegenheit nochmal - vielleicht bringt dir die Erholungsphase bis dorthin ja mehr Erkenntnisse
tspoon at its best ...eben - weiter machen
