- PayPal-Spenden
-
Wolfenstein City - Community ist eine Webseite ohne jedes Gewinninteresse. Jeder der dieses Projekt unterstützen möchte, kann dies mit einer kleinen PayPal-Spende tun, damit die Rechnungen für den Server, die Domain, etc. bezahlt werden können.
Betrag bitte mit Punkt statt Komma trennen, z.B. 3.50
-
- Aktuelles
- Aktuelle Beiträge
- Antworten
- Zugriffe
- Letzter Beitrag
-
-
Musik-Videos of the Moment2Verfasst von No Mercy » So 19. Mär 2017, 01:29Forum: Allgemein Off Topic
- 451 Antworten
- 605773 Zugriffe
- Letzter Beitragvon No Mercy Neuester Beitrag
So 27. Apr 2025, 02:34
-
-
-
MIt Marmorfolie einigen Stellen in Wohnung ankleben!Verfasst von globuss » Do 6. Feb 2025, 08:31Forum: Allgemein Off Topic
- 1 Antworten
- 2298 Zugriffe
- Letzter Beitragvon No Mercy Neuester Beitrag
Fr 7. Feb 2025, 20:24
-
-
- 17 Antworten
- 282781 Zugriffe
- Letzter Beitragvon ciTy|TaskForce Neuester Beitrag
Fr 17. Jan 2025, 00:26
-
-
Wolffiles.eu - your files resourceVerfasst von wolffiles » Fr 3. Jan 2025, 12:52Forum: Allgemeine News
- 0 Antworten
- 2236 Zugriffe
- Letzter Beitragvon wolffiles Neuester Beitrag
Fr 3. Jan 2025, 12:52
-
-
-
Frohes Fest und einen guten Rutsch ins neue JahrVerfasst von niGhteviL » So 15. Dez 2024, 20:38Forum: Allgemeine News
- 4 Antworten
- 10369 Zugriffe
- Letzter Beitragvon Rhino Cracker Neuester Beitrag
Mi 1. Jan 2025, 21:16
-
- NEWS
Bundesregierung zurückhaltend beim Killerspielverbot
- Verfasst von: No Mercy » Sa 2. Dez 2006, 11:39
- Forum: Allgemeine News
Zumindest in nächster Zeit scheint es von Seiten der Bundesregierung in Richtung "Killerspiele" wenig Aktivität zu geben. Hier ein Auszug aus der News:
-----------------------
Mit dem bestehenden dreistufigen System zum Jugendmedienschutz misst die Bundesregierung ihrer Ansicht nach dem Schutz von Heranwachsenden vor gefährdenden Medieninhalten bereits "allerhöchste Priorität" zu. Dies erklärte der parlamentarische Staatssekretär im Bundesfamilienministerium, Hermann Kues, in einer Antwort auf eine Anfrage der Grünen im Bundestag. Die Grünen wollten die Haltung der Bundesregierung zu einem Verbot von so genannten Killerspielen erfahren. Die 2003 in Kraft getretenen neuen Regelungen würden "dem jeweiligen Gefährdungsgrad der Inhalte" von Video- und Computerspielen entsprechen "und vor allem dem Schutz von Kindern und Jugendlichen, aber auch dem Recht auf freie Meinungsbildung und -äußerung Rechnung" tragen.
Heranwachsende hätten "einen Anspruch auf einen effektiven Jugendmedienschutz", schreibt der CDU-Politiker. Denn nur so könne es gelingen, ihre Entwicklung zu fördern "und sie zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu erziehen". Vor einem gemäß dem Koalitionsvertrag von Schwarz-Rot zu erörternden "Verbot von Killerspielen" sei zunächst die in der Vereinbarung ebenfalls festgeschriebene Evaluation der noch jungen neuen Schutzregelungen abzuwarten, die 2007 abgeschlossen werde. Dann würden Grundlagen für genaue Befunde zur Wirksamkeit von Computerspielen und daraus abzuleitende Konsequenzen vorliegen.
Das Familien- und Jugendministerium hatte im Sommer bereits erklärt, keine Notwendigkeit für gesetzliche Verschärfungen in Richtung eines Verbots von "Killerspielen" zu sehen. Nach dem Amoklauf in Emsdetten hatte ein Regierungssprecher dagegen erklärt, dass man "hart durchgreifen" wolle. Kues hält nun wiederum fest, dass zum einen gemäß Paragraph 131 Strafgesetzbuch (StGB) "die Produktion und der Vertrieb von gewaltverherrlichenden Computerspielen" bereits verboten sind.
Als zweite Schutzstufe sei die Indizierung jugendgefährdender, aber nicht generell verbotener Computerspiele durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) nach dem Jugendschutzgesetz (JuSCHG) vorhanden, schreibt Kues weiter. Aber auch ohne Indizierung durch die BPjM seien Trägermedien wie zum Bücher, Videos, CDs, CD-ROMs oder DVDs, "die den Krieg verherrlichen, Menschen in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen oder Jugendliche in unnatürlicher, geschlechtsbetonter Körperhaltung zeigen, mit weit reichenden Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverboten" belegt. Sie dürften also nicht mehr vermarktet und nur noch in gesonderten Geschäften beziehungsweise "unter dem Ladentisch" an Erwachsene verkauft werden. Zuwiderhandlungen gegen Indizierungsvorschriften würden als Straftaten geahndet.
Die dritte Schutzstufe regelt laut dem Staatssekretär Altersfreigabekennzeichnungen ebenfalls nach dem JuSCHG zum Schutz vor Jugendbeeinträchtigung. Demnach dürften nur noch Computerspiele mit einer Altersfreigabekennzeichnung unbeschränkt in den Handel gegeben. Die Alterskennzeichnung der obersten Landesjugendbehörden (OLJB) erfolge in Kooperation mit der Wirtschaft durch die Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle (USK). Die Abgabe dieser Spiele dürfe nur entsprechend der Alterskennzeichnung erfolgen. Mit dem Vorsitzenden der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), Wolf-Dieter Ring, hatte zuvor bereits ein direkt ins System eingebundener Experte eine Lanze für das hiesige "einzigartig strenge und scharfe" Jugendschutzsystem gebrochen und die Frage aufgeworfen, inwieweit sich die hohen Standards europaweit etwa im Rahmen der Novelle der EU-Fernsehrichtlinie aufrechterhalten lassen würde. Landespolitiker aus Bayern und Niedersachsen fordern dagegen ein schnellstmögliches Verbot von "Killerspielen".
<div align="right">quelle: heise.de</div>
Zugriffe: 3590 • Kommentare: 3 • Kommentar schreiben [ Zurück ]
- Uhr
- Menü
- Suche
- Geburtstage
- Heute hat kein Mitglied Geburtstag
In den nächsten 30 Tagen
In diesem Zeitraum hat kein Mitglied Geburtstag
- Das Team
- Administratoren
niGhteviL
No Mercy
Moderatoren
[KuB]NasenBaer
ciTy|TaskForce
dexter
FREAK!!!
Jagdpantherac
Old Man (GER)
Rhino Cracker
WoodSTokk
- Wer ist online?
- Links
- Statistik
- Insgesamt
Beiträge insgesamt 88165
Themen insgesamt 8053
Wichtig insgesamt: 27
Dateianhänge insgesamt: 68
Themen pro Tag: 5
Beiträge pro Tag: 53
Benutzer pro Tag: 3
Themen pro Benutzer: 2
Beiträge pro Benutzer: 17
Beiträge pro Thema: 11
Mitglieder insgesamt 5229
Neuestes Mitglied:
xfrakes
Powered by Board3 Portal © 2009 - 2023 Board3 Group